Bundesrat: Mieterrechte werden gestärkt - DER SPIEGEL
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Bundesrat Mieterrechte werden gestärkt

Die Mietrechtsreform der Bundesregierung hat am Freitag im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen.
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Berlin - Damit werden die Rechte von Millionen Mietern gestärkt und das zersplitterte deutsche Mietrecht vereinfacht. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gegen das Gesetz anzurufen, fand keine Mehrheit. Das neue Gesetz soll am 1. September in Kraft treten.

Der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU) kritisierte, die Neuregelungen seien nicht ausgewogen. Es sei nötig, Mieterschutz und Vermieterinteressen gleichermaßen zu berücksichtigen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Eckhart Pick (SPD), und NRW-Justizminister Jochen Dieckmann (SPD) wiesen die Vorwürfe zurück. Vermieter seien grundsätzlich in einer stärkeren Position als die Mieter. Das Gesetz enthalte faire und ausgewogene Lösungen.

Der Mieter hat künftig mehr zu sagen

Zu den wichtigsten Neuregelungen gehören eine Senkung der Obergrenze für Mieterhöhungen, eine Änderung der Kündigungsfristen zu Gunsten der Mieter und eine Stärkung des Verfahrens zur Ermittlung von Vergleichsmieten. Die neuen Bestimmungen greifen nach Auskunft des Bundesjustizministeriums auch in bestehende Mietverträge ein, sofern in ihnen nicht konkret Gegenteiliges von beiden Seiten vereinbart wurde.

Bisher betrugen die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter gleichermaßen maximal zwölf Monate. Im Interesse beruflicher Mobilität, aber auch für den Fall eines notwendigen Umzuges in ein Alten- oder Pflegeheim wird die Frist für die Mieter auf einheitlich drei Monate begrenzt. Für den Vermieter beträgt sie künftig maximal neun Monate. Die so genannte Kappungsgrenze der möglichen Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren wird von 30 auf 20 Prozent der Kaltmiete gesenkt. Obergrenzen sind die örtlichen Vergleichsmieten.

Streitpunkt Vergleichmiete

Zur Ermittlung der Vergleichsmieten, an denen sich die Mietpreise orientieren, soll künftig ein "qualifizierter Mietspiegel" erarbeitet werden, der sich an wissenschaftlichen Grundlagen orientiert. Das Recht, nach dem Tod des Mieters den Mietvertrag fortzusetzen, soll über Ehegatten und Familienangehörige hinaus auch auf andere Lebensgemeinschaften, auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, ausgedehnt werden. Erstmals sind auch die Rechte von Behinderten ins Mietrecht aufgenommen worden. Sie sollen bei Vorliegen eines "berechtigten Interesses" vom Vermieter die Genehmigung für bauliche Veränderungen auf eigene Kosten verlangen können.