Bundesrat: Weitere Beschlüsse - DER SPIEGEL
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Bundesrat Weitere Beschlüsse

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Länderkämmer hat neben dem Strahlenschutzgesetz auch andere Gesetze verabschiedet.

Ost-Renten: Die Renten in Deutschland werden zum 1. Juli angehoben: Um 1,91 Prozent im Westen und um 2,11 Prozent in Ostdeutschland. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Die Steigerung orientiert sich an der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres. Durch die Anpassung klettern die durchschnittlichen Ostrenten auf 87,06 Prozent des Rentenniveaus in Westdeutschland.

Aktivierung von dienstunfähigen Beamten: Nach Vorstellung des Bundesrates sollen Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, wieder in den aktiven Dienst zurückgeholt werden können. Voraussetzung ist, dass sie wieder begrenzt dienstfähig geworden sind. Die Länderkammer stimmte einem Gesetzesantrag Hessens zu.

Angesichts der hohen Zahl von Beamten, die vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehen, soll damit der Grundsatz "Rehabilitation statt Versorgung" umgesetzt werden. Den von Hessen ebenfalls vorgeschlagenen finanziellen Anreiz lehnte der Bundesrat ab. Mit einem Zuschlag wollte Hessen den Erfolg des eingebrachten Gesetzes vergrößern.

Neuregelung der Telefonüberwachung: Ohne Aussprache stimmte die Länderkammer am Freitag dem bereits vom Bundestag verabschiedeten neuen G 10-Gesetz und damit der Einschränkung von Grundrechten zu. Nach Artikel 10 des Grundgesetzes sind das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Das neue Gesetz verschärft die Bestimmungen der Datenspeicherung und den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Stasi-Renten: Der Bundesrat hat wegen der vom Bundestag beschlossenen Rentenerhöhung für ehemalige Stasi-Mitarbeiter den Vermittlungsausschuss angerufen. Eine Mehrheit der Länderkammer sprach sich dafür aus, auch die Opfer des SED- Regimes materiell besser zu stellen, und zwar zeitgleich mit den Angehörigen des ehemals "staatsnahen Bereichs".