Bundestag: Ja zur "Homo-Ehe" - DER SPIEGEL
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Bundestag Ja zur "Homo-Ehe"

Der Bundestag hat zugestimmt: Auch homosexuelle Paare können ihre Partnerschaft ab nächstes Jahr amtlich besiegeln lassen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Der Bundestag verabschiedete das Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, die damit als neues familienrechtliches Institut neben der Ehe etabliert wird. Offen ist noch, ob die Verträge vor dem Standesamt oder einer anderen Behörde abgeschlossen werden können. Die Union kündigte bereits an, eine Verfassungsklage gegen die Homo-Ehe zu prüfen.

Die Koalition hatte ihren Gesetzentwurf kurz vor der Abstimmung in zwei Teile gesplittet, um eine Blockade des gesamten Vorhabens durch den Bundesrat zu verhindern. Beide Teile wurden nun mit der Mehrheit von SPD und Grünen verabschiedet. Die Länderkammer wird voraussichtlich Anfang Dezember über das Gesetz beraten.

Der zustimmungsfreie Teil regelt neben der behördlichen Eintragung der Lebenspartner das Namensrecht, den Güterstand und zahlreiche weitere familienrechtliche Fragen. Die Lebenspartner sind künftig einander zur Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung verpflichtet. Sie übernehmen damit umfassende gegenseitige Unterhaltspflichten.

Ebenfalls nicht der Zustimmung der Länder bedarf die Anerkennung der Lebenspartnerschaft im Mietrecht, im gesetzlichen Erbrecht, bei Kranken- und Pflegeversicherung, im Ausländergesetz und im Arbeitsförderungsrecht. Auch wird ein "kleines Sorgerecht" für Kinder geschaffen, die in einer Lebenspartnerschaft aufwachsen. Der zustimmungsfreie Teil wird voraussichtlich spätestens Mitte 2001 in Kraft treten.

Zustimmungspflichtig sind dagegen die Folgeregelungen im Öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht. In diese Kategorie fallen aber auch die Pflichten für die Lebenspartner wie die Einbeziehung des Partnereinkommens in die Bedürftigkeitsprüfung bei Sozialhilfe und Wohngeld.

Schwule und Lesben in Deutschland kämpfen bereits seit Anfang der neunziger Jahre für ein familienrechtliches Institut. In sechs europäischen Ländern gibt es die Homo-Ehe bereits. Union und Kirchen sehen in der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Angriff auf die Ehe, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.