Bundeswehr Fehlerhafte Unterlassung
Der danach eingesetzte "Havarieausschuss" kommt zu dem Ergebnis, der Kommandant der Fregatte "Mecklenburg-Vorpommern" habe Vorschriften nicht beachtet und es "fehlerhaft unterlassen, unverzüglich seinen einsatzbereiten Motorkutter als zusätzliches Rettungsmittel zu Wasser zu bringen, was nach den Umständen möglich, zumutbar und geboten war". Ob er damit einen "glücklicheren Ausgang" erreicht hätte, lasse sich allerdings "nicht nachweisen".
Eine deutsch-britische Kommission hatte dagegen befunden, der Einsatz des Rettungsbootes hätte "zweifellos" dazu beitragen können, das Leben der Seeleute zu retten. Die waren in das eiskalte Wasser gefallen, als ein Beiboot kenterte, das sie von der britischen Fregatte "Cumberland" zur "Mecklenburg-Vorpommern" bringen sollte. Der Befehlshaber der Flotte, Vizeadmiral Lutz Feldt, hat zwar nach offiziellen Angaben "erneut" Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen "unterlassener Hilfeleistung" veranlasst. Die hatte aber Ende vergangener Woche noch nicht einmal den im Mai verfassten Havariebericht erhalten.
Ein Vermerk, den die Marine kürzlich an Staatssekretäre im Verteidigungsressort schickte, enthält zudem keine Hinweise, dass etwa interne Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden sollen. Vielmehr hält das Papier fest, die Seeleute hätten die Schwimmwesten "nicht ordnungsgemäß angelegt" und seien mithin selber schuld. Dem widerspricht, dass eines der Opfer noch 20 Minuten nach dem Unfall "winkend" gesichtet worden war.