CDU-Spendenaffäre Strafbefehl gegen Kohl?
Berlin - Die Staatsanwaltschaft soll nach dpa-Informationen keine Hauptverhandlung gegen Kohl anstreben. Es wird aber damit gerechnet, dass die Verteidiger Kohls den Strafbefehl nicht akzeptieren. In diesem Fall sei eine Hauptverhandlung "unumgänglich", erklärte ein juristischer Experte der dpa. Durch die Ausstellung eines Strafbefehls wäre Kohl vorbestraft, sagte er.
Wie es in der ARD hieß, soll eine Entscheidung voraussichtlich in zwei Monaten fallen. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, jetzt bekämen die Anwälte Kohls die Möglichkeit, sich zu äußern.
Ihren Untreue-Vorwurf stützen die Ermittler nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" auf den Betrieb der schwarzen Kasse und der eigenmächtigen Verteilung der Gelder. Die Staatsanwaltschaft Bonn wollte dazu keine Erklärung abgeben. Entsprechende Meldungen stammten nicht von der Behörde. Es sei nicht mitgeteilt worden, dass "ein hinreichender Tatverdacht bejaht worden ist".
Griff Kohl auch in die SED-Kasse?
Der Altkanzler und die Justizbehörden wiesen einen anderen Bericht der Zeitung vehement zurück. Die "SZ" hatte sich auf Akten der Augsburger Staatsanwaltschaft berufen und berichtet, eine Mitarbeiterin des Bundesnachrichtendienstes (BND) sei im Februar dieses Jahres bei der Ermittlungsbehörde erschienen. Die Frau, die mit einem ungarischen Geheimdienstmitarbeiter verheiratet sein soll, habe ausgesagt, nach der Wende seien 500 Millionen Mark an SED-Geldern nach Ungarn transferiert worden.
Außerdem habe die Frau behauptet, die von Kohl seit Monaten verheimlichten Parteispender existierten gar nicht. Vielmehr handele es sich bei den Spenden um die in Ungarn gewaschenen SED-Gelder. Die ungarischen Behörden sollen dies auch geduldet haben.
Doch die Zitate aus den Unterlagen seien nicht richtig, behauptete Reinhard Nemetz von der Augsburger Oberstaatsanwaltschaft. Falsch sei unter anderem, dass er im Februar von der BND-Mitarbeiterin besucht worden sei.
Kohl, der nach eigenen Angaben zwischen 1993 und 1998 rund 2,1 Millionen Mark an Spenden für die CDU nicht ordnungsgemäß deklarierte, bezeichnete das als "völlig absurd". Die Meldungen entbehrten "jeglicher Grundlage und stellten einen weiteren Versuch dar, das Ansehen von Dr. Helmut Kohl herabzuwürdigen und zu diskreditieren", ließ der Ex-Kanzler durch seinen Sprecher mitteilen.
Staatsanwaltschaft bestreitet Behinderung
Die Justizbehörden dementierten auch einen Bericht der Zeitung, die Augsburger Staatsanwaltschaft sei von Bayerns Generalstaatsanwaltschaft behindert worden. In dem Artikel hatte es geheißen, unter anderem sei eine ursprünglich für November 1999 geplante Hausdurchsuchung bei Kohl unterblieben. "Wir haben gar nicht die Absicht gehabt, das Haus zu durchsuchen", sagte Nemetz. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte sich auf "geheim eingestufte" Unterlagen der Staatsanwaltschaft berufen.
Kohl gab unterdessen bekannt, inzwischen rund acht Millionen Mark durch seine private Aktion für die CDU gesammelt zu haben. Etwa 1600 Personen "aus allen Teilen der Bevölkerung" hätten gespendet, teilte Kohls Büro mit. Das Geld sei schon an die CDU weitergeleitet worden.