CDU-Spitze: Zoff um Homo-Ehe - DER SPIEGEL
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CDU-Spitze Zoff um Homo-Ehe

In der Sitzung des CDU-Bundesvorstandes am Montag hat es offenbar Streit gegeben. Die Union ist uneins über den Kurs zur so genannten Homo-Ehe. Den Parteirechten passt Kanzlerkandidat Stoibers Offensive in die politische Mitte nicht.
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Berlin - Nach Angaben von Teilnehmern der Sitzung war CDU-Chefin Angela Merkel deutlich verärgert. Den Grund dafür hatten ihr Parteikollegen geliefert, die am Wochenende gefordert hatten, das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz im Falle eines Wahlsieges rückgängig zu machen. Merkel habe sich dafür stark gemacht, die vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig erklärte Regelung zu akzeptieren. Der niedersächsische CDU-Abgeordnete Heinrich-Wilhelm Ronsöhr habe dieser Position widersprochen und verlangt, die CDU müsse weiter für die Änderung des Gesetzes eintreten.

"Man kann nicht wegen des Wahlkampfes bestimmte Grundpositionen aufgeben", habe Ronsöhr gesagt. Die Union dürfe nicht ihre politische Kritik an der "Homo-Ehe" aufgeben, nur weil das Verfassungsgericht das Gesetz für verfassungsgemäß erklärt habe. "Toleranz darf nicht zur Beliebigkeit werden", habe Ronsöhr erklärt. Merkel habe aber - wie schon zuvor Edmund Stoiber - dafür plädiert, das Gesetz nicht zu ändern. Die Regelung ermöglicht homosexuellen Paaren die amtliche Eintragung ihrer Partnerschaft mit eheähnlichen Rechten und Pflichten.

Schon am Wochenende hatte sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach dafür eingesetzt, das Gesetz rückgängig zu machen. Alois Glück, der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, hatte erklärt: "Wir sollten das Gesetz nach der Wahl am 22. September im Licht des Verfassungsgerichtsurteils noch einmal sehr genau anschauen."

Vor der Debatte über die so genannte Homo-Ehe hatte der konservativ-kirchennahe Flügel der Union schon die Berufung der unverheirateten CDU-Politikerin Katherina Reiche ins Kompetenzteam der Union kritisiert. Stoiber hatte aber an Reiche festgehalten. Er verfolgt nach eigenem Bekunden im Wahlkampf einen Kurs, mit dem er insbesondere die Wähler der politischen Mitte ansprechen will.

Die unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen hatten gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz geklagt, weil sie darin eine Aushöhlung der grundgesetzlich privilegierten Stellung von Ehe und Familie gesehen hatten. Das Gesetz war bereits im August 2001 in Kraft getreten.