Coronakrise Berlin untersagt Veranstaltungen ab 50 Menschen
Club in Berlin: Veranstaltungen werden abgesagt
Foto: Paul Zinken/ dpaBerlin ergreift drastische Maßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Verordnung wird ab sofort angewendet. Der Senat hat beschlossen, "dass in Berlin ab sofort alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden."
"Dasselbe gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten, ebenso für Prostitutionsstätten", teilte der Senat mit.
Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Bereits zuvor waren ähnliche Maßnahmen in Köln, dem Saarland und Schleswig-Holstein ergriffen worden. In Köln werden ab Sonntag wegen der Corona-Pandemie jegliche Veranstaltungen verboten, das teilte Oberbürgermeisterin Henriette Reker auf einer Pressekonferenz mit. Das Verbot gelte bis zum 10. April für alle Veranstaltungen mit musikalischen oder anderen unterhaltenden Darbietungen, hieß es. Auch Gottesdienste finden vorerst nicht statt. Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, werden zudem Clubs, Kinos und Bars geschlossen. Restaurants und Gaststätten dürfen vorerst geöffnet bleiben.
Am Freitag hatte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) noch gezögert, es hieß, die Clubs sollten Mitte kommender Woche schließen.
Der Senat hat heute beschlossen, dass in Berlin ab sofort alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen & ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr geöffnet werden. (1/6) pic.twitter.com/JQOEttnrxI
— Senatskanzlei Berlin (@RegBerlin) March 14, 2020
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Auch der Sport auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wird untersagt, ebenso der Besuch von Schwimmbädern und Fitnessstudios.
Ausnahmen gelten für Restaurants und Gaststätten. Allerdings müssen etwa in Gaststätten die Tische einen Abstand von mindestens 1,5 Meter voneinander haben. Rauchergaststätten müssen geschlossen bleiben.
Der Besuch in Krankenhäusern wird eingeschränkt. Nur Patienten unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen Besuch empfangen. Jedoch dürfen sie nur einmal am Tag eine Person für eine Stunde empfangen, sofern diese keine Atemwegserkrankungen vorweisen.
Auch Pflegeheimbewohner dürfen nur eingeschränkt Besuch empfangen - nur einmal am Tag, allerdings "keine Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen".