Däubler-Gmelin Wenn möglich, wird NPD verboten
Hannover/Berlin - In einer Expertenrunde aus Bund und Ländern sollten Informationen über die NPD zusammengetragen werden, sagte die SPD-Ministerin. Ziel dieser Sammlung sei es, die hohen Hürden vor einem Parteienverbot zu überwinden. Außerdem sollen Erkenntnisse über andere rechtsextreme Parteien wie die DVU ausgetauscht werden.
Die Arbeitsgruppe von Experten aus Innenministerien und Verfassungsschutzämtern kommt am Freitag in Berlin erstmals zusammen. Bis Mitte Oktober soll ein Bericht zu einem möglichen Antrag beim Verfassungsgericht zum Parteiverbot der NPD vorlegen. Wird der Zeitplan eingehalten, könnten die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Tagung im November über den endgültigen Antrag entscheiden.
Kritiker eines Parteienverbots befürchten, dass die NPD-Anhänger in den Untergrund gehen würden und damit schwerer zu überwachen wären. Bislang hat sich die Bundesregierung skeptisch gegenüber dem vor allem von der Union geforderten Verbotsantrag gezeigt und auf damit verbundene Gefahren hingewiesen. Sie fürchtet, dass ein Scheitern eines Verbotsantrags vor dem Verfassungsgericht der NPD eine unerwünschte Legitimation verschaffen würde.
Unabhängig von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe wird in der SPD über eine mögliche Verschärfung des Demonstrationsrechts gestritten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Wilhelm Schmidt, plädierte für schnelleres Verbot von Protestkundgebungen. Es könne aber nicht sein, dass der Rechtsstaat nicht verbieten könne, was gegen ihn gerichtet sei, so Schmidt. Für eine Verschärfung sprach sich auch Grünen-Chefin Renate Künast in der "taz" aus.
Dagegen sagte der Innenexperte der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, er halte "überhaupt nichts" von einer Verschärfung. Das geltende Recht "reicht völlig aus" und habe sich auch in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten bewährt. Man dürfe nicht wegen einiger rechtsextremer Demonstrationen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Frage stellen.
Die Versammlungsfreiheit ist als Grundrecht in der deutschen Verfassung festgeschrieben. Verboten oder aufgelöst werden können Demonstrationen, wenn Teilnehmer bewaffnet sind, von der Versammlung Gewalt ausgeht oder dies zu erwarten ist.