Das Maßstäbegesetz Geben und Nehmen
Berlin - Nach einem Urteil der Karlsruher Richter muss der Gesetzgeber bis Ende 2002 die Grundlagen des Ausgleichssystems in einem solchen Maßstäbegesetz konkretisieren. Darauf aufbauend soll dann der eigentliche Finanzausgleich bis Ende 2004 gesetzlich neu geregelt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Maßstäbegesetz ist schon Ende April in der Sondersitzung des Bundesrates auf einhellige Ablehnung der Länder gestoßen. Bei einem Treffen der SPD-Ministerpräsidenten bei Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verständigten sich die Teilnehmer auf Eckpunkte zum Länderfinanzausgleich, die nun mit den unionsgeführten Ländern besprochen werden sollen. Um die Länder zur Zustimmung zu bewegen, bot der Bund dabei an, zur Entlastung der Länder von ihnen Zins- und Tilgungsleistungen für den Fonds Deutsche Einheit in Höhe von ein bis anderthalb Milliarden Mark zu übernehmen.
Im Gegenzug könnte Finanzminister Hans Eichel von den Ländern einen höheren Anteil von deren Umsatzsteueraufkommen beanspruchen. Auch soll die Finanzkraft der Kommunen künftig mit bis zu 67 Prozent beim Finanzausgleich angerechnet werden. Bisher waren es lediglich 50 Prozent. Vor allem die Geberländer mit reichen Kommunen müssten in diesem Fall mehr zahlen.
Der Vorlage zufolge soll den Ländern bei überproportionalen Veränderungen der Steuereinnahmen ein größerer Eigenanteil verbleiben. Damit soll verhindert werden, dass die finanzstärkeren Länder nach Abschluss des Ausgleichs hinter den finanzschwächeren liegen. Deutlich zurückfahren will die Bundesregierung laut Gesetzentwurf zufolge die Bundesergänzungszuweisungen an die Länder. Entsprechende Sonderbedarfszahlungen für die neuen Länder sollen aber weiter möglich sein. Ferner verständigte sich die Runde nach Angaben aus Teilnehmerkreisen darauf, das so genannte Stadtstaaten-Privileg in bisheriger Form zunächst beizubehalten, aber in sieben Jahren zu überprüfen.