Deutsche Justiz Mit Samthandschuhen gegen Nazi-Henker
Jerusalem/Hamburg - Der einstige "Henker von Genua" lebt heute unbehelligt in Hamburg-Lokstedt. Friedrich Engel soll als SS-Obersturmbannführer und als Chef der SS für mehrere Massaker in der norditalienischen Region verantwortlich sein - unter anderem für die Erschießung von 246 Menschen. 1999 wurde er in Turin zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch noch immer ist Engel in Hamburg auf freiem Fuß, führt in einem Einfamilienhaus samt Garten ein ganz normales Rentner-Dasein.
Auch Anton Malloth lebte bis vor kurzem unbehelligt von der deutschen Justiz. Von Montag an muss sich der 89-Jährige allerdings in München vor einem Gericht verantworten: Die Anklage wirft dem ehemaligen SS-Oberscharführer Mord in drei Fällen sowie versuchten Mord in einem Fall vor. Bei den Opfern soll es sich um Häftlinge der Kleinen Festung Theresienstadt, einem Gestapo-Gefängnis in Tschechien, gehandelt haben. 1948 wurde Malloth von einem tschechischen Gericht wegen Mordes und "unmenschlicher Quälereien" zum Tode verurteilt. In Deutschland wurden langjährige Ermittlungen dagegen 1999 eingestellt.
Zwei Fälle, zwei Debakel für die deutsche Justiz. Für Michel Friedman vom Zentralrat der Juden in Deutschland ein untragbarer Zustand. Die deutsche Justiz sei in der Verfolgung von Nazi-Verbrechern "reaktiv, aber nicht aktiv tätig", so sein Vorwurf. Die Verfolgung der Täter sei seit den fünfziger Jahren bis heute zögerlich betrieben worden, eine flächendeckende Verfolgung aber habe es nie gegeben.
Lob vom Simon-Wiesenthal-Zentrum
Zu einem positiven Urteil über deutsche Gerichtsbarkeit kommt derzeit das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem. In einem Bericht des Institutes erhalten vor allen anderen Ländern die USA gute Noten bei der Aufarbeitung von NS-Kriegsverbrechen. Der Studie zufolge gibt es in Amerika keinen Platz für ehemalige Nazi-Schergen. Hier sei die Bereitschaft besonders hoch. Auf den nächsten Plätzen kommen Deutschland, Frankreich und Italien. Ganz hintenan nennt das Simon-Wiesenthal-Zentrum Schweden und Syrien. Beide Länder, so die Kritik, hätten sich geweigert, die Beschuldigten auszuliefern oder die zur Zeit des Hitler-Regimes begangenen Verbrechen und Massaker aufzuklären.
Nach Meinung von Michel Friedman sagen die Ergebnisse der Studie aus Jerusalem nichts über den tatsächlichen Stand der Strafverfolgung in Deutschland aus. "Allein dass Deutschland nicht an erster Stelle steht, ist bedenklich", glaubt der Rechtsanwalt und CDU-Politiker. Ein Ranking habe zudem lediglich einen relativen Ansatz. "Mir geht es aber um das Problem im absoluten Sinn", betont er. "Was hätte man machen können, wenn man es hätte tun wollen" - das müsse der Maßstab sein.
Der Fall Engel
Wie sehr es an einer stringenten Aufklärung hapert, zeigt vor allem der Fall Engel. Selbst Rüdiger Bagger von der Hamburger Staatsanwaltschaft räumt gegenüber SPIEGEL ONLINE ein, die Anstrengungen seien bislang "nicht optimal" verlaufen. Schon in den sechziger Jahren hatten die Behörden gegen den Nazi-Verbrecher ermittelt - ohne Erfolg. Das Verfahren wurde eingestellt. Inzwischen bestätigte Bagger, dass die Ermittlungen gegen den Mörder wieder aufgenommen wurden. "Wir ermitteln seit 1998." Aus Italien seien Unterlagen angefordert worden. Nun werde geprüft, ob die Beweise für einen Prozess ausreichen.
Im Fall Engel beschuldigen sich deutsche Behörden und die italienische Justiz gegenseitig, die Ermittlungen verschleppt zu haben. "Dieser Versuch, den schwarzen Peter zwischen Italien und Deutschland hin und her zu schieben", ist aus Sicht von Michel Friedman "unerträglich". Er fordert die deutschen Gerichte auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und - wie im Fall Malloth und Engel - die Beschuldigten auch mehr als 50 Jahre nach Kriegsende für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Sein Credo lautet: Hätte die deutsche Justiz vorher gehandelt, müsste man nicht jetzt 90-jährigen Greisen den Prozess machen.
Doch es sind nicht nur die Alt-Nazis, mit denen die Gerichte hier zu Lande ihre liebe Not haben. Auch beim Kampf gegen den aktuellen Rechtsextremismus müssen sich deutsche Gerichte fragen lassen, ob sie ihre Verantwortung ausreichend übernehmen. Jüngstes Beispiel: Manfred Roeder. Am Mittwoch korrigierte das Schweriner Landgericht ein vorangegangenes Urteil zu Gunsten des bekannten Rechtsextremisten. Nun muss er wegen Leugnung des Holocausts nicht mehr ein Jahr in Haft, die Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Michel Friedman hält das Urteil für einen "Offenbarungseid der deutschen Justiz". Mit ihm werde der Bevölkerung das völlig falsche Signal gegeben. Der von vielen geforderte "Aufstand der Zuständigen", so Friedman, werde offensichtlich von einem Teil der deutschen Justiz nicht gewahrt.