Dokumentation Erklärung Schäubles
Bonn - Nach den Beratungen des CDU-Präsidiums am Freitag in Bonn über die Aussagen des früheren Finanzberaters Horst Weyrauch, des ehemaligen Hauptabteilungsleiters im Konrad-Adenauer-Haus, Hans Terlinden, von Ex-CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep, des ehemaligen CDU-Generalbevollmächtigten Uwe Lüthje und des zurückgetretenen Ehrenvorsitzenden der Partei, Helmut Kohl, gab Parteichef Wolfgang Schäuble folgende Erklärung ab:
"Das Präsidium der CDU hat vor dem Hintergrund dieses Sachstands und dieser Erkenntnisse den folgenden Beschluss gefasst:
1. Für die CDU Deutschlands ist und bleibt klar, dass es keine Alternative zu einer vollständigen Aufklärung der bekannt gewordenen Verstöße gegen Bestimmungen des Parteiengesetzes gibt.
2. Die CDU Deutschland hat aus eigener Kraft beteiligte Personen bewegen können, ihre Kenntnisse bzw. Sicht der Dinge zu den Vorkommnissen zu schildern. Weitere Untersuchungen müssen die Staatsanwaltschaften leisten.
3. Es ist bedauerlich, dass sich insbesondere Dr. Helmut Kohl bis zum heutigen Tage nicht in der Lage sieht, einen weiter gehenden Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung zu leisten.
4. Das Protokoll des Gesprächs mit den Herren Weyrauch und Dr. Lüthje am 2. Februar 2000 wurde bereits heute der Staatsanwaltschaft Bonn auf deren Ersuchen übergeben. Als Anlage wurde eine eidesstattliche Erklärung von Herrn Dr. Lüthje beigefügt. Alle weiteren uns noch gegebenen Informationen bzw. Unterlagen werden wir auch in Zukunft umgehend den Staatsanwaltschaften bzw. dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zur Verfügung stellen. Wir haben die Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young für eine Aussage-Erlaubnis vor der Staatsanwaltschaft Bonn von ihrer Schweigepflicht entbunden. Ebenso haben wir Herrn Weyrauch von seiner Schweigepflicht für eine Aussage-Erlaubnis vor der Staatsanwaltschaft entbunden. Und wir werden bei einem entsprechenden Antrag des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages und anderer Staatsanwaltschaften genauso verfahren.
5. Die Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sind von uns bevollmächtigt worden, bei der UBS in der Schweiz die Sachverhalte im Zusammenhang mit der Stiftung Norfolk aufzuklären. Dies ist möglich, weil uns die Herren Weyrauch und Dr. Lüthje die Auskunftsrechte an der Stiftung übertragen haben.
6. Wir haben volles Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaften und sind überzeugt, dass es auf diesem Wege gelingen wird, noch bestehende Widersprüche aufzulösen, Lücken zu schließen und ungeklärte Fragen zu beantworten. Wir wissen, dass nur auf einem wahren Fundament Glaubwürdigkeit und Vertrauen zurückgewonnen werden kann. Diesem Auftrag fühlen wir uns verpflichtet. Wir weisen darauf hin, dass für die Verletzungen des Parteiengesetzes Einzelne verantwortlich sind. Der Bundesparteitag im April wird Beschlüsse fassen und Konsequenzen ziehen auf Grund von Vorschlägen der Kommission mit Bundespräsident a.D. Roman Herzog, Bundesverfassungsrichter a.D. Paul Kirchhoff und Bundesbank-Präsident a.D. Hans Tietmeyer, um Vorgänge der Vergangenheit für die Zukunft auszuschließen.
Es gibt auch heute nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass in unserer Amtszeit gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen worden ist. Auch dies gehört zu einer vollständigen Schilderung des Sachverhaltes, so weit er uns heute bekannt ist."