Dosenpfand Handel will die Wahrheit nicht wissen
Berlin - Eine Gerichtssprecherin sagte am Montag in Berlin, das Gericht habe die Veröffentlichung gestoppt, um mehr Zeit für die Prüfung der Unterlagen zu haben. Diese Zwischenverfügung sei nicht als Vorentscheidung zu verstehen. Für das abschließende Urteil des Gerichts gebe es noch keinen Termin. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) ließ mitteilen, er sei zuversichtlich, dass das Gericht sich für die Veröffentlichung der Mehrwegquoten aussprechen werde.
Die Veröffentlichung der Mehrwegquoten führt nach einer Sechs-Monats-Frist automatisch zur Einführung des Dosenpfands, wenn die vorgeschriebenen Quoten unterschritten werden. Dies ist nach Angaben des Umweltministeriums bei Bier und Mineralwasser der Fall. Auf Bier- und Wasserdosen müsste dann ein Pfand von mindestens 50 Pfennig erhoben werden, eventuell auch auf Weinflaschen.
Handel war in erster Instanz unterlegen
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Mitte August einen Eilantrag mehrerer Getränkeabfüller und Handelsunternehmen zurückgewiesen, die die Veröffentlichung hätte verhindern sollen. Die Unternehmen hatten daraufhin das Oberverwaltungsgericht angerufen.
Nachdem sich vor der Sommerpause im Bundesrat keine Mehrheit für eine veränderte Pflichtpfandregelung von Umweltminister Trittin fand, tritt ab dem kommenden Jahr automatisch eine Regelung in Kraft, die noch unter dem früheren CDU-Umweltminister Klaus Töpfer vereinbart worden war. Danach tritt bei Nichteinhalten spezifischer Mehrwegquoten automatisch das Pfand in Kraft.