Elternzeit Mandat ja, Kind nein?
Hamburg - Mehr Kinder braucht das Land - und weil es nicht leicht ist, Familie und beruflichen Erfolg zu vereinbaren, führte die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2007 das Elterngeld ein. Die neue Leistung soll die Bundesbürger in ihrer Entscheidung unterstützen, sich neben der Karriere für ein Kind zu entscheiden. Das Gesetz wurde als Meilenstein in der Familienpolitik gefeiert. Gerade erst konnte Familienministerin Ursula von der Leyen auch die ersten Erfolge bejubeln: Seit der Einführung des Elterngeldes hat sich beispielsweise die Zahl der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, mehr als verfünffacht. Über 87.000 Väter haben 2007 Elterngeld beantragt und eine Auszeit für ihr Kind genommen, rechnete das Statistische Bundesamt vor.
Doch eine gesellschaftliche Gruppe steht bei dieser Regelung außen vor: ausgerechnet die Volksvertreter, die das Gesetz verabschiedet haben. Wie kann das sein? Auf Nachfrage beim Familienministerium heißt es: "Abgeordnete haben keinen Anspruch auf Elternzeit und brauchen ihn auch gar nicht". Denn: "Als gewählte Volksvertreter sind sie nur ihrem Gewissen verpflichtet und teilen sich ihre Zeit selbst ein". Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmer, und das sind Abgeordnete nun mal nicht. Ihre Stellung sei auch sonst mit einem Arbeitsverhältnis nicht vergleichbar.
Die Realität und Praxis sehen anders aus. Der Alltag eines Bundestagsabgeordneten ist durchaus mit dem eines Arbeitnehmers vergleichbar. Und immerhin haben 419 der 612 Bundestagsabgeordneten Kinder. Ekin Deligöz, Bundestagsabgeordnete in der Fraktion der Grünen ist eine von ihnen. Sie weiß wie schwer es ist, Kind und Mandat miteinander zu vereinbaren. Sie ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Ihr Sohn ist sechs Jahre, ihre Tochter neun Monate alt. Nach der Geburt ihres ersten Kindes war sie eine Exotin unter den Abgeordneten: "Bei meinem Sohn war es schwierig, da war es etwas sehr Neues, eine Kollegin mit Kind im Bundestag zu haben. Wir Abgeordnete haben ja keine richtigen Arbeitszeiten, Abgeordnete ist man rund um die Uhr, im Prinzip 24 Stunden am Tag. Da konnte ich nicht auf Solidarität hoffen," erinnert sich Deligöz. "Das hat sich bei meiner Tochter schlagartig geändert."
Als ihre Tochter letztes Jahr geboren wurde, blieb Deligöz acht Wochen in Mutterschutz und dem Bundestag fern, denn das Mutterschutzgesetz gilt auch für Abgeordnete. Danach kehrte die zweifache Mutter zurück in den Bundestag. Um das Mandat mit der Familie zu vereinbaren ist gutes Organisationstalent gefragt. Sie spannt ihre ganze Familie mit ein: beide Großmütter, ihre Tante und natürlich ihr Mann kümmern sich abwechselnd um die Kinder.
Doch Deligöz findet auch, dass das Klima im Bundestag sich in den letzten sechs Jahren geändert hat. Als Bundesabgeordnete mit Kindern erfährt Deligöz heutzutage mehr Akzeptanz in ihrer Fraktion. "Als ich letztes Jahr mit meiner Tochter in Mutterschutz war, haben mich meine Kollegen in Ausschüssen, im Bundestag aber auch bei einzelnen wichtigen Terminen vertreten". Die Fraktionskollegen halten ihr den Rücken frei: "Sie nehmen sehr viel Rücksicht darauf, beispielsweise wird bei Terminabsprachen immer mit eingeplant, dass ich meine Tochter stillen muss", sagt die Grünenpolitikerin. Eine Doppelbelastung sei es für sie dennoch.
Nichtsdestotrotz glaubt Deligöz, dass eine Elternzeitregelung für Bundestagsabgeordnete nicht angebracht sei, denn als Mandatsträger habe man eine besondere Stellung. Wichtig seien jedoch Rahmenbedingungen, die das Arbeiten im Bundestag und die Kindererziehung ermöglichen, so Deligöz. "Dass man als Elternteil morgens die Möglichkeit hat, mit den Kindern zu frühstücken und der erste Termin nicht um sieben, halb acht beginnt. Oder dass Sitzungen nicht auf spät abends gelegt werden", wünscht sich Deligöz. "Das ist eine gewisse Form von Flexibilität, die die Partei und auch der Bundestag erbringen müssten, da gehört aber sehr viel Überzeugungsarbeit dazu."
Deligöz hat sich mit ihrer Situation arrangiert, mit Hilfe der ganzen Familie pendelt sie zwischen Mutterrolle und Abgeordnetenberuf - ohne Elternzeit zu fordern. Caren Marks, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sieht es ähnlich. "Die Elternzeit ist in Deutschland rechtlich nicht vereinbar mit dem Mandat eines Bundestagsabgeordneten oder einer Bundestagsabgeordneten", so Marks. Der Abgeordnetenberuf sei nicht mit jedem anderen Job vergleichbar. Als Abgeordneter ist man für vier Jahre, in manchen Landesparlamenten für fünf Jahre, gewählt. "Der Wähler erwartet zu Recht Einsatz von einem Abgeordneten für die gesamte Legislaturperiode", sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Marks - "deshalb kann man aus persönlichen oder familiären Gründen seine Verantwortung dem Wähler gegenüber im Rahmen der Elternzeit nicht ruhen lassen." Aber, so Marks weiter: "Wenn es Abgeordnete gibt, die sich der Herausforderung Mandat und Familie stellen, sollte das nicht kritisch kommentiert werden".
Deshalb macht sich Marks für einen Mentalitätswechsel stark - der aber keine Auszeit von der parlamentarischen Arbeit bedeutet. Es sei wichtig, dass eine Frau, die gerade Mutter geworden ist oder ein Mann, der gerade Vater geworden ist, in dieser individuellen Situation bei wichtigen Entscheidungsprozessen im Bundestag eingebunden werden. Das Ziel müsse die Vereinbarkeit von Mandat und Familie sein. "Ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete, die sich Zeit für die Familie nehmen, genießen beispielsweise in Skandinavien hohes Ansehen", so Marks, die selbst Mutter von zwei Kindern ist. "In Deutschland ist das leider nicht der Fall".
Parlamentarier in Schweden werden behandelt wie alle anderen Mitbürger
Tatsächlich ist die Akzeptanz in Ländern wie Schweden oder Norwegen größer. "Die Atmosphäre im Parlament ist nicht abweisend oder familienfeindlich wie es in Deutschland oft der Fall ist", sagt Bernd Henningsen, Professor am Nordeuropa-Institut in Berlin. Das Klima sei wesentlich aufgeschlossener. "Es ist selbstverständlich, dass man als Parlamentarier Kinder hat, da wird niemand schief angeguckt", so Henningsen. Auch die Rahmenbedingungen sind in den skandinavischen Ländern familienfreundlicher: Kindergärten für Kinder der Abgeordneten sind eine Selbstverständlichkeit. Ein weiterer entscheidender Punkt: Parlamentarier in Schweden werden in Sachen Familienpolitik behandelt wie alle anderen Mitbürger. Die schwedischen Abgeordneten haben sowohl Anspruch auf eine Elternzeit von 480 Tagen als auch auf Elterngeld.
Einen Kindergarten hat der Bundestag zwar auch, doch ist dieser nicht für die Kinder der Parlamentarier gedacht. In erster Linie wird dort der Nachwuchs von Mitarbeitern des Bundestages und der Fraktionen sowie von Mitarbeitern der Abgeordneten gehütet. Wenn dann noch Plätze übrig sind, bekommen sie die Abgeordnetenkinder. So gestaltet sich die Kinderbetreuung für die Mandatsträger und -trägerinnen eher problematisch.
Deligöz bereut es nicht, sich für den Spagat zwischen Familie und Politik entschieden zu haben: "Es ist eine sehr anstrengende Lebensphase, die eine gute Organisationsfähigkeit erfordert. Auf der anderen Seite geben mir meine Kinder sehr viel Bodenhaftung." Trotzdem kann und will sie mit der jetzigen Situation nicht zufrieden sein. "Es geht darum, ob wir den jungen Frauen, die im Bundestag Verantwortung als Abgeordnete übernehmen, weil sie die Gesellschaft ein Stück weit in dieser Lebensphase vertreten und gleichzeitig dennoch nicht auf Kinder verzichten möchten noch weitere Steine in den Weg legen wollen", so Deligöz. "Wenn wir in der Gesellschaft von Vereinbarkeit von Beruf und Familie reden, müssen wir anfangen, das auch in der Politik zu leben und es nicht ignorieren."