EU-Kommission Berlin droht Klage wegen Diskriminierung von Frauen
Verkäuferin in einer Bäckerei: "Nicht das ausreichende Schutzniveau"
Foto: THOMAS KIENZLE/ APBrüssel - Die EU-Kommission hat die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesregierung eingeleitet. Damit soll Deutschland gezwungen werden, die Diskriminierung von Frauen wegen ihres Geschlechts ausdrücklich zu verbieten. Die 2002 erlassenen EU-Vorschriften zum Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts seien von Deutschland beim Kündigungsschutz nicht vollständig umgesetzt worden, moniert die EU-Kommission.
Die deutschen Gesetze böten nicht das geforderte "Schutzniveau, da sie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Kündigungen nicht wie in der Richtlinie gefordert verbieten". Brüssel bemängelt, dass sich etwa eine schwangere Frau bei einer Kündigung nicht ohne Weiteres auf das hohe europäische Schutzniveau berufen kann. Auch werde das Diskriminierungsverbot bei der Kündigung von Frauen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht eigens erwähnt. Dort werde nur allgemein auf die geltenden Kündigungsschutzregeln verwiesen. Das deutsche Kündigungsschutzgesetz gelte aber nicht für Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern, kritisierte eine Kommissionssprecherin. Auch Angestellte mit weniger als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit seien nicht erfasst. Diese Arbeitnehmer seien damit nicht vor einer Kündigung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft oder Religion geschützt.
Das Gleichbehandlungsgesetz von 2006 setzt mehrere EU-Vorschriften um, die eine Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder des Alters unter anderem am Arbeitsplatz untersagen.
Ein ähnliches Verfahren droht auch Portugal. Falls Deutschland auf die "mit Gründen versehene Stellungnahme" der Kommission nicht reagiert, muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Auch Finnland, Österreich und Malta hatten bereits ähnliche Verfahren vor dem höchsten EU-Gericht gedroht. Sie hatten daraufhin ihre Anti-Diskriminierungsgesetze geändert.