Ex-RAF-Terroristin Becker: Schäuble greift Bundesanwaltschaft an - DER SPIEGEL
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Ex-RAF-Terroristin Becker Schäuble greift Bundesanwaltschaft an

Innenminister Schäuble hat die Bundesanwaltschaft abgewatscht. Er kritisierte deren Beharren auf Herausgaben der Verfassungsschutzakte von Ex-Terroristin Verena Becker. "Ein Bundesanwalt kann nur auf Einhaltung der Gesetze bestehen, auf sonst gar nichts", kanzelte er die Karlsruher ab.
Wolfgang Schäuble: Die Kritik aus der Bundesanwaltschaft will er nicht gelten lassen
Wolfgang Schäuble: Die Kritik aus der Bundesanwaltschaft will er nicht gelten lassen

Wolfgang Schäuble: Die Kritik aus der Bundesanwaltschaft will er nicht gelten lassen

Foto: JOHANNES EISELE/ REUTERS
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Berlin - Der Bundesinnenminister kontert. Wolfgang Schäuble lässt die Kritik des stellvertretenden Leiters der Bundesanwaltschaft, Rainer Griesbaum, nicht gelten. Griesbaum hatte sich am Mittwoch öffentlich über Schäubles Entscheidung beschwert, an der Sperrung der Verfassungsschutzakten von Verena Becker festzuhalten - und auf einer Freigabe bestanden. Das hat Schäuble nun energisch zurückgewiesen. "Ein Bundesanwalt kann nur auf Einhaltung der Gesetze bestehen, auf sonst gar nichts", sagte Schäuble der "Welt".

"Sollte Herr Griesbaum das nicht begriffen haben, sollte seine vorgesetzte Generalbundesanwältin ihn darüber belehren", fügte Schäuble süffisant hinzu. Das Innenministerium will den Ermittlern nur unter Auflagen Einsicht in die Unterlagen gewähren. Damit sei die Bundesanwaltschaft keinen Schritt weiter, monierte Griesbaum. Wichtig sei es, die Unterlagen in gerichtsverwertbarer Form zu erhalten. Nur so seien die Rolle Beckers im Geflecht der RAF und besonders der Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 zu beurteilen.

Schäuble bewertete diese Einlassung "als unangemessen". Wenn die Bundesanwälte bei der Sichtung zu dem Ergebnis kämen, dass es in den Unterlagen Passagen gebe, die zur Aufklärung des Mordes an Buback relevant seien, "dann müsste ich in einer Einzelfallabwägung erneut prüfen, ob ich sie für einen Strafprozess freigeben kann und damit öffentlich zugänglich mache", sagte Schäuble. Er stellte jedoch klar: "Eine pauschale Freigabe sämtlicher Akten jedenfalls wird es nicht geben. Diese Entscheidung muss nicht jedem gefallen, aber sie ist zu respektieren."

Bei den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft geht es auch darum, ob und wie die 1989 begnadigte und inzwischen wieder inhaftierte Ex-Terroristin Verena Becker an den Morden beteiligt war. Ihr wird nicht vorgeworfen, geschossen zu haben.

Verständnis äußerte Schäuble dagegen vor dem Wunsch des Sohnes von Siegfried Buback, Michael Buback, der ebenfalls die komplette Freigabe der Akten gefordert hatte. Zugleich machte Schäuble deutlich, er glaube nicht, "dass es irgendetwas zu verbergen oder zu vertuschen gibt. Da wird zu viel in die Akten hineininterpretiert".

ler/dpa