Fahrerflucht Nahles wird nicht verurteilt
Koblenz - Glück gehabt: Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles muss keine Verurteilung mehr fürchten. Sie hatte am 6. Februar im rheinland-pfälzischen Andernach beim Ausparken ein Auto gerammt und den Unfallort verlassen, bevor die vorgeschriebene Wartefrist abgelaufen war.
Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag berichtete, stellte die Behörde das Ermittlungsverfahren ein - Nahles muss dafür 1000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Immerhin: Nahles fuhr nicht davon, ohne ihre Visitenkarte samt Adresse und Telefonnummer zu hinterlassen. Sie wollte offenbar für den Geschädigten erreichbar sein. Nach Auffassung der Ermittler hätte Nahles jedoch länger am Unfallort warten müssen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund sagte, Nahles habe geglaubt, damit ihren Pflichten als Unfallverursacherin Genüge getan zu haben - was ein Irrtum gewesen sei. Aufgrund der Gesamtumstände und des geringen Schadens von 500 Euro habe die Staatsanwaltschaft allerdings mit Zustimmung des Gerichts das Strafverfahren eingestellt.
fat/AP/ddp/dpa