Krise der Liberalen FDP-Mitglied will Parteitag stoppen
In der Kritik: FDP-Doppelspitze Philipp Rösler (l.) und Rainer Brüderle
Foto: Christian Charisius/ dpaHamburg - Der vorgezogene Parteitag der FDP am 9. und 10. März in Berlin droht zu platzen. Mit einer Anrufung des Parteischiedsgerichts will ein FDP-Mitglied aus Bayern erreichen, dass der 64. Bundesparteitag der Liberalen nicht im März, sondern erst im Mai stattfindet.
Grund für den Antrag ist ein Formfehler. Das Vorziehen des Parteitags verstößt nach Ansicht des Liberalen gegen die Satzung der FDP. In dem Antrag an das Schiedsgericht, der manager-magazin.de vorliegt, heißt es: "Das Vorziehen (…) ist satzungswidrig und eine etwa dort vorgenommene Neuwahl des Bundesvorstands ist unzulässig und rechtsunwirksam."
Der Hintergrund: Alle zwei Jahre stimmt die FDP über ihr Spitzenpersonal ab. Dazu entsenden die Landesverbände frisch gewählte Delegierte zum Bundesparteitag. Die Wahl der Delegierten ist jedoch erst Ende April abgeschlossen. Auf einem vorgezogenen Parteitag im März würden demnach diejenigen Delegierten das Führungsgremium der Partei wählen, die bereits im Jahr 2011 den Vorstand bestimmt haben. Sie würden also über zwei Bundesvorstände mit insgesamt vier Jahren Amtszeit entscheiden, obwohl ihre eigene Amtsdauer "strikt auf die zwei Jahre vom 1. Mai nach ihrer Wahl bis zum 30.4. des übernächsten Kalenderjahres begrenzt ist", heißt es im Antrag.
Auf der anderen Seite könnten die bis Ende April gewählten Delegierten keinen Vorstand wählen. "Die Situation ist eindeutig", sagt Antragssteller Helmut Schallock (67), FDP-Mitglied aus Nürnberg gegenüber manager-magazin.de. "Die neuen Delegierten würden entmachtet. Das ist ein unzulässiger Entzug von Befugnissen."
Entscheidung bis Ende Februar
"Das Bundesschiedsgericht der FDP wird sich in den kommenden Wochen ordnungsgemäß mit der Klage befassen", sagte ein FDP-Sprecher. Die Partei sehe die Verhandlung gelassen. Das Vorziehen des Parteitags sei "selbstverständlich vorab auf Satzungskonformität geprüft worden", so der Sprecher. Laut Kläger habe das Gericht den Eingang der Klage am 7. Februar ihm gegenüber bestätigt und unter dem Aktenzeichen B 2 II-13 registriert. FDP-Mitglied Schallock rechnet mit einer Entscheidung des Schiedsgerichts bis Ende Februar.
Sollte das Gericht der Argumentation des Antragstellers folgen, würde der FDP-Parteitag wahrscheinlich vom 3. bis 5. Mai in Nürnberg stattfinden. "Wie die Wahlen dann ausgehen, ist völlig offen", sagt der hauptberufliche Notar aus Nürnberg. In vielen Landesverbänden hätten sich neue, starke Reformkräfte positioniert. Die Anrufung des Schiedsgerichts soll kein Angriff auf die amtierende Parteispitze sein. "Ich will der Partei nicht schaden, sondern im Gegenteil eine Blamage verhindern", sagt Schallock.
Dennoch könnte die Absage des vorgezogenen Parteitags für Unruhe in der FDP sorgen. Die Umfragewerte des erst Ende Januar aufgestellten Führungsduos aus dem Parteivorsitzendem Philipp Rösler und dem Fraktionschef Rainer Brüderle sind miserabel. Trotz des guten Abschneidens bei der Landtagswahl in Niedersachsen - die FDP erreichte spektakuläre 9,9 Prozent - käme die FDP derzeit nicht in den Bundestag: Das aktuelle ZDF Politbarometer sieht die Liberalen bei 4 Prozent.
Laut ARD-Deutschland-Trend glauben 51 Prozent der Bundesbürger, dass sich die Wahlchancen der FDP mit der Doppelspitze eher verschlechtert haben. Das Ansehen von Brüderle stürzte - wahrscheinlich auch bedingt durch die Sexismus-Debatte - um 9 Prozentpunkte ab. Rösler konnte sich dagegen leicht verbessern, ebenso Außenminister Guido Westerwelle.