Föderalismusdebatte Die Eckpunkte der Reform
Berlin - Fünf große Lücken weist das 22-seitige Vorschlagspapier für die Föderalismusreform auf, das Franz Müntefering und Edmund Stoiber zusammen ausgearbeitet haben. Weder im Hochschulrecht, noch im Umweltrahmenrecht, den Kompetenzen des Bundeskriminalamtes, der Mitwirkung der Länder in EU-Fragen und der EU-Haftung konnten sich Bund und Länder bisher einigen.
In vielen anderen Politikbereichen hat die Föderalismuskommission dagegen eine Entflechtung der Kompetenzen von Bund und Ländern vereinbart. Dem Papier zufolge senken die Vorschläge die Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze von derzeit 60 auf 35 bis 40 Prozent. Dafür gibt der Bund Gesetzgebungskompetenzen an die Länder ab.
Der Bund erhält nach dem neuen Konzept die alleinige Gesetzgebungskompetenz über:
- Waffen- und Sprengstoffrecht
- Melde- und Ausweiswesen
- Erzeugung und Nutzung der Atomenergie
- "Schutz des deutschen Kulturguts gegen Abwanderung ins Ausland"
- Wohnungswesen
- Versammlungsrecht
- Strafvollzug
- Notariat
- Ladenschlussrecht
- Gaststättenrecht
- Spielhallen
- Messen, Ausstellungen und Märkte
- Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr und Pachtwesen
- Flurbereinigung
- Siedlungs- und Heimstättenwesen
- Sport und Freizeit
- allgemeine Rechtsverhältnisse der Presse
Darüber hinaus soll der EU-Stabilitätspakt ins Grundgesetz aufgenommen werden und seine Verpflichtungen künftig von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden. Einzelheiten dazu soll ein gesondertes Gesetz klären, zu dem der Bundesrat zustimmen muss. Als Eckpunkte für das Gesetz schlägt die Kommission vor, dass der Bund künftig 65 Prozent und die Länder 35 Prozent zahlen müssen, falls die EU Sanktionen wegen zu hoher Verschuldung gegen Deutschland verhängt. Der Anteil der Länder wiederum soll zu 65 Prozent von den Ländern übernommen werden, die tatsächlich ein zu hohes Haushaltsdefizit aufweisen.
Bis Donnerstag wollen Stoiber und Müntefering in den strittigen Punkten Kompromissvorschläge vorlegen, damit die Kommission abschließend am Freitag darüber beraten kann.