Geheimdienst-Gremium: Abgeordnete ließen Regierung im Fall Kurnaz freie Bahn - DER SPIEGEL
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Geheimdienst-Gremium Abgeordnete ließen Regierung im Fall Kurnaz freie Bahn

Das Geheimdienst-Kontrollgremium im Bundestag erfuhr schon 2004 viele entlastende Details über den Fall Kurnaz - sogar, dass er bald freikommen könnte. Geholfen hat es ihm nichts. Der Vorgang zeigt die Machtlosigkeit der Agenten-Aufsicht.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Im Paul-Löbe-Haus ist in diesen Wochen jeden Donnerstag Zeit für Empörung. Immer wenn sich die Chance bietet, gehen besonders gern die Abgeordneten der Opposition vor die Kameras. Wortreich beklagen sie sich über die unglaublichen Machenschaften der Geheimdienste und des Kanzleramtes im Fall des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz. Wenn, so der Tenor der Kritiker, das Parlament damals von den Vorgängen wie dem Angebot zur Freilassung oder der Unschuld von Kurnaz gewusst hätte, wäre man sofort eingeschritten.

Jetzt aufgetauchte Dokumente legen nahe, dass die Empörung zum Teil etwas heuchlerisch ist. Denn in den Akten des Untersuchungsausschusses, die SPIEGEL ONLINE vorliegen, ist auch präzise dokumentiert, dass zumindest das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) schon im Frühjahr 2004 detailliert über die Einschätzung deutscher Behörden zu Kurnaz als auch über eine vages Angebot der USA zu seiner Freilassung informiert war. Das streng vertrauliche Gremium dient als Kontrollinstanz zur Überwachung der Geheimdienste und soll laut Gesetz regelmäßig von den Diensten informiert werden.

Von der heute üblichen politischen Empörung jedoch war nach der Information des Gremiums im Januar 2004 keine Spur. Keiner der Abgeordneten, von denen noch einige heute der Runde angehören, muckte auf. Dass die Dienste berichteten, Kurnaz sei vermutlich unschuldig und könne schon bald freikommen, erregte keinen Protest. Weder öffentlich noch hinter den Kulissen wurde gehandelt - weder von den damals regierenden Politikern in den Reihen von Rot-Grün, noch von der Union oder der FDP. Es passierte einfach gar nichts.

Kontrolleure ohne Redegenehmigung

Der Vorgang illustriert damit auch die Crux der parlamentarischen Kontrollinstanz für die Dienste. Selbst wenn die Parlamentarier aller Fraktionen dort etwas erfahren, sind sie gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet. Von einer echten Kontrolle der Dienste bleibt mit dieser Regelung nur noch wenig übrig, lautet deshalb die Kritik an der Runde. In der politischen Realität versiegeln die Dienste mit einer Information, so heikel sie auch sei, faktisch die Münder ihrer Kontrolleure. Was, so die berechtigte Frage, bringt dann aber das Gremium überhaupt?

Ausgelöst wurde die Informierung des PKGr zum Fall Kurnaz durch einen Artikel im SPIEGEL vom 23. November 2003. Darin mussten die Parlamentarier verwundert nachlesen, dass bereits im Herbst 2002 drei deutsche Beamte von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst zur Dienstreise in den Terror-Gulag Guantanamo Bay aufgebrochen waren. Ihre Mission war heikel: Sie sollten den so genannten Bremer Taliban Murat Kurnaz vernehmen und heraus bekommen, ob er gefährlich sei und ob er noch weitere Gesinnungsgenossen in Deutschland hat.

Im politischen Berlin löste der Artikel vielfältige Reaktionen aus. Das Auswärtige Amt meldete sich beim Kanzleramt und bat um Aufklärung. Intern vermerkte ein Diplomat: "Es verdichten sich die Anzeichen, dass andere Ressorts über den Fall mehr wissen". Die Parlamentarier dachten ähnlich. Am 10. Dezember 2003 verlangten sie in der PKGr Aufklärung. Es ging hoch her, und anders, als in den meisten Sitzungen des geheimsten aller Bundestags-Gremien begnügten sie sich dieses Mal nicht mit mündlichen Auskünften. Sie forderten Akteneinsicht.

Am 19. Dezember 2003 übersandte deshalb Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm "die Vorlage der Originalvorgänge im Zusammenhang mit der Befragung von US-Häftlingen auf Gunatanamo" dem Kanzleramt. In dem Bericht heißt es: "Vor dem Hintergrund der möglicherweise bald zu erfolgenden Freilassung des KURNAZ ist zu klären, ob Deutschland eine Rückkehr des türkischen Staatsbürgers überhaupt wünscht und gegebenenfalls zumindest bei dem zu erwartenden Medieninteresse dokumentieren möchte, dass alles versucht wurde, seine Rückkehr zu verhindern".

Auch für eine negative Beurteilung der US-Offerte fand sich in dem Schreiben schon eine Handlungsempfehlung: "In diesem Fall müsste den USA signalisiert werden, dass eine Rückführung in die Türkei bevorzugt wird."

Das Kanzleramt reicherte den Verfassungsschutz-Vermerk mit den BND-Reiseberichten von Guantanmo an. Dort heißt es: "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besitzt Kurnaz bei einer Freilassung kein Gefährdungspotential hinsichtlich deutscher, amerikanischer oder israelischer Sicherheitsinteressen." Und weiter: "Noch am letzten Tag unseres Aufenthaltes wurde uns gesagt, dass die Vorentscheidung gefallen sei, K. noch bis November dieses Jahres nach Deutschland zurück zu bringen."

Man hätte vieles tun können, passiert ist nichts

Beide Dokumente übersandte das Kanzleramt am 9. Januar 2004 dem Sekretariat des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Am 14. Januar 2004 trafen die Abgeordneten dann das nächste Mal zusammen und bekam die brisante Akte zum Lesen vorgelegt.

So bekannt die Fakten heute sind, so brisant waren sie aus damaliger Sicht. Die Dokumente belegen nämlich, dass die Parlamentarier im Gremium seit Anfang 2004 nicht nur wissen, dass die deutschen Geheimdienste Kurnaz seit dessen Befragung für ein kleines Licht hielten. Sie wussten auch, dass es Gespräche über eine Freilassung gab. Selbst, dass es auf deutscher Seite Überlegungen für eine Verweigerung der Rückkehr gab, geht aus den Zeilen hervor.

Nur: Was hat die erlesene Schar an Parlamentariern, deren Aufgabe die Kontrolle der Geheimdienste ist, mit den Informationen gemacht? Man hätte sich öffentlich empören können. Oder, zumindest in abstrakter Form, dem Vorgang nachgehen. Man hätte auch im Auswärtigen Amt nachfragen können, dessen Diplomaten bereits mehrfach versucht hatten, Informationen über Kurnaz' Schicksal zusammen zu tragen. Das wäre allerdings womöglich mit der Pflicht zur Geheimhaltung kollidiert.

Für Hans-Christian Ströbele beispielsweise, einen der kritischsten Parlamentarier gegenüber den Diensten, wäre es eine gute Möglichkeit gewesen, seinen Parteifreund Joschka Fischer anzusprechen und ihn zu bitten, den laut Berichten vorhandenen Spielraum bezüglich einer schnellen Freilassung von Kurnaz auszunutzen.

In Zukunft soll schneller informiert werden

Nicht von alledem ist jedoch passiert. Die Empörung setzte erst ein, als in diesem Frühjahr langsam mehr und mehr Dokumente öffentlich wurden, welche die Einschätzungen deutscher Dienste und die US-Offerte belegten. Dass das PKGr all das schon drei Jahre vorher wusste, ist dabei bisher nie erwähnt worden.

Ströbele selber gesteht heute ein, dass er damals für sich keine Möglichkeiten sah. "Über die Informationen aus dem Gremium darf ich ja nicht mal meinem Fraktionschefs berichten", sagt er bewusst abstrakt, "sonst mache ich mich strafbar". Zudem sei die Sitzung damals zwar aufschlussreich gewesen, doch die Grundinformation schon fast anderthalb Jahre alt. "Wir wussten damals nicht, wie sich die Lage verändert haben könnte", rechtfertigt sich der gelernte Rechtsanwalt.

Konkret will Ströbele auch heute nicht auf die Nachfragen zu dem Vorgang 2004 Stellung nehmen und beruft sich auf die Geheimhaltungspflicht. Genau mit der gleichen Begründung verweigern übrigens die Geheimdienste dem Kontrollgremium seit Jahren eine genauere Information. Nach den diversen Skandalen der jüngsten Zeit haben sie allerdings Besserung gelobt. Ob das wirklich eintritt, wird sich erst beim nächsten heiklen Thema zeigen.

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