Gerichtsurteil: DVU-Chef darf Waffe tragen - DER SPIEGEL
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Gerichtsurteil DVU-Chef darf Waffe tragen

Das bayerische Innenministerium ist mit dem Versuch gescheitert, dem Vorsitzenden der rechtsextremen DVU, Gerhard Frey, den Waffenschein zu entziehen. Frey darf nun seinen Revolver behalten.
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München - Das Verwaltungsgericht München gab einer Klage des 73-jährigen Verlegers der rechtsextremistischen "National-Zeitung" gegen eine Nichtverlängerung seines Waffenscheins statt (Az.: M 7 K 05.5722). Die Regierung von Oberbayern hatte sich zuvor auf einen neuen Passus im Waffengesetz berufen, wonach Personen wegen Unzuverlässigkeit der Schein verwehrt werden soll, die sich gegen die Verfassung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker stellen.

Das Gericht erklärte jedoch, dass sich die Behörde in ihrem Ablehnungsbescheid ausschließlich auf Freys DVU-Tätigkeit bezogen habe. Im Waffengesetz sei jedoch ausdrücklich festgelegt, dass eine Mitgliedschaft in einer Partei nur dann eine Verweigerungsgrund darstelle, wenn diese vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden sei. Dies sei aber bei der DVU nicht der Fall.

Darüber hinaus habe Frey glaubhaft machen können, "dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet ist", hieß es in Begründung des Gerichts. Auf sein Verlagsgebäude wurden 1977 Sprengstoffanschläge verübt, 1994 hatte das Bundeskriminalamt Hinweise auf ein geplantes Attentat durch ein ausländisches Terrorkommando. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

jaf/AP/ddp/dpa