Gesetze: Bundesrat bremst Arbeitsmarktreformen - DER SPIEGEL
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Gesetze Bundesrat bremst Arbeitsmarktreformen

Der Bundesrat hat einen wesentlichen Teil der von der Bundesregierung geplanten Arbeitsmarktreformen im Zuge der Agenda 2010 vorerst gestoppt. Die von der Union dominierte Länderkammer rief den Vermittlungsausschuss an.
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Berlin - Der Vermittlungsausschuss wurde wegen der vorgesehenen Kürzung beim Arbeitslosengeld und der Lockerung des Kündigungsschutzes angerufen. Den Bundestagsbeschluss hält die Union für nicht ausreichend. Neben der Flexibilisierung beim Kündigungsschutz geht es bei dem Gesetz um die Reduzierung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld von derzeit bis zu 32 Monaten auf künftig maximal 18 Monate. Der Regelfall soll bei 12 Monaten liegen und die Höchstgrenze von 18 Monaten nur bei über 55-Jährigen gelten. Damit soll verhindert werden, dass ältere Arbeitnehmer von ihren Betrieben aus dem Arbeitsleben gedrängt werden. Diese Neuregelung soll ab 2006 gelten.

Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sollen dem Bundestagsbeschluss zufolge künftig fünf befristete Arbeitsverhältnisse eingehen können, ohne dass für die Firmen die Regeln des Kündigungsschutzes gelten. Die Sozialauswahl soll auf die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers beschränkt werden.