Gesundheitsreform: Was sich ändert - DER SPIEGEL
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Gesundheitsreform Was sich ändert

Sie ist eine der umfassendsten Reformen der deutschen Nachkriegsgeschichte: Nach kontroversen Diskussionen tritt heute die Gesundheitsreform in Kraft. Aber was ändert sich genau? Die Neuregelungen im Überblick.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

SELBSTBEHALT: Künftig können die Kassen allen Mitgliedern - und nicht nur wie bisher freiwillig Versicherten - einen Selbstbehalt anbieten. Der Tarif ist vergleichbar mit einer Teilkasko-Versicherung beim Auto. Versicherte zahlen die Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche und erhalten dafür von ihrer Kasse eine jährliche Prämie. Die AOK zahlt beispielsweise für einen nach Einkommen gestaffelten Selbstbehalt bis zu 600 Euro Prämie, die KKH bis zu 500 Euro. Auch die Techniker Krankenkasse will einen Bonus bis zu 600 Euro erstatten. Wer sich zum Beispiel für einen Selbstbehalt von 1000 Euro entscheidet und 400 Euro Prämie erhält, profitiert davon, wenn er kaum krank ist. Der Tarif lohnt sich also vor allem für junge, gesunde Versicherte. Für chronisch kranke und alte Menschen ist er ungeeignet.

BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG: Auch in diesem Fall profitieren in erster Linie junge und gesunde Menschen. Der Versicherte bekommt von der Kasse eine Prämie, wenn er und seine Familienmitglieder ein Jahr lang keine Leistung zu Lasten der Krankenversicherung in Anspruch genommen haben. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sind davon wie auch beim Selbstbehalt ausgenommen. Wer also recht fit ist, kleinere Wehwehchen zu Hause auskuriert und nur im Notfall zum Arzt geht, kann maximal einen Monatsbeitrag von seiner Kasse zurückbekommen.

KOSTENERSTATTUNG: Gegen einen Aufpreis können Versicherte beim Arzt oder im Krankenhaus Leistungen wie privat Versicherte in Anspruch nehmen. Der Versicherte leistet stets Vorkasse und reicht die Rechnung dann bei seiner Kasse ein. Diese erstattet allerdings nur einen Teil der Kosten; für mögliche Restkosten muss der Patient aufkommen. Auch für die Bearbeitung der Rechnung wird eine Gebühr fällig. Verbraucherexperten raten deshalb unbedingt zum Vergleich der Angebote.

ALTERNATIVE ARZNEIMITTEL: Gegen höhere Prämien können die Kassen die Übernahme alternativer Behandlungsmethoden anbieten. Das gilt für homöopathische Mittel oder anthroposophische Medizin, die Versicherte bislang komplett selbst zahlen müssen. Die meisten Kassen halten sich bislang noch zurück, so will die TK erst im Laufe des Jahres einen speziellen Tarif einführen.

HAUSARZTMODELL: Künftig sind alle Kassen verpflichtet, ihren Versicherten ein Hausarztmodell anzubieten. Wer im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt geht, wird von Zuzahlungen oder Praxisgebühr befreit oder bekommt einen anderen Bonus. Auch für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen wie strukturierten Behandlungsprogrammen etwa für Diabetes müssen die Kassen ihren Versicherten spezielle Tarife anbieten und Boni gewähren. Diese Tarife stehen auch Arbeitslosengeldbeziehern offen.

PRÄMIEN: Die Höhe der Prämienzahlungen an Versicherte sind generell begrenzt. Sie dürfen grundsätzlich 20 Prozent des Mitgliedsbeitrages des Versicherten, höchstens jedoch 600 Euro nicht überschreiten.

KÜNDIGUNG: Versicherte sollten den Wechsel zu Wahltarifen genau überlegen, denn die haben laut Verbraucherexperten einen "Pferdefuß". Bei allen Tarifen, die die Kasse freiwillig anbietet wie Selbstbehalt oder Beitragsrückerstattung, bindet sich der Verbraucher für drei Jahre. Auch wenn er nach einem Jahr feststellt, dass der Tarif doch keine gute Wahl war oder die Kasse ihren Beitrag erhöht, muss der Versicherte noch mindestens zwei weitere Jahre bei der Kasse bleiben. Die Kasse kann vor Ablauf dieser Zeit nur in Härtefällen gewechselt werden; dafür wird ein Sonderkündigungsrecht eingeführt.

yas / AFP