Weitgreifende Änderung der Satzung Grüne geben Parteivorstand mehr Macht
Flyer der Grünen
Foto: Stefan Sauer / dpaDrei Wochen hatten die rund 183.000 Grünenmitglieder Zeit gehabt, über eine grundlegende Reform der internen Regeln ihrer Partei abzustimmen.
Nun steht das Ergebnis der Urabstimmung fest: Alle 17 Änderungspunkte wurden von den Mitgliedern angenommen. Laut Informationen der Partei gingen 15 Änderungen mit einer Zweidrittelmehrheit durch, zwei Punkte wurden mit einfacher Mehrheit angenommen.
Allerdings: An der Abstimmung hatte nur gut ein Drittel der Mitglieder teilgenommen. Wirksam ist die Satzungsänderung dennoch.
Ziel der Reformpläne war nach Darstellung der Parteiführung eine Straffung der bei den Grünen oft langwierigen Parteitage – interne Kritiker sehen hingegen basisdemokratische Prinzipien in Gefahr. Zudem fürchten sie zu viel Macht für Parteifunktionäre. Derart weitreichende Entscheidungen müssten auf Bundesparteitagen getroffen werden, fordern sie. Die Urabstimmung fand online oder auf Wunsch als Briefwahl statt.
Parteichefs Banaszak und Brantner: Erfolgreiche Satzungsänderung
Foto: Ronald Wittek / EPANach Angaben der Partei waren 183.099 Mitglieder wahlberechtigt. Gültige 63.068 Stimmen waren es online, das sind rund 34,68 Prozent. Neben dem Onlinevotum hatten sich in einer weitaus geringeren Zahl auch Briefwähler am Votum beteiligt.
Insgesamt wurden am Ende in beiden Fällen 64.553 Stimmen abgegeben, was einer Beteiligung von 35,25 Prozent entspricht.
Dass alle Punkte angenommen wurden, gilt als Erfolg für die Grünenvorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak sowie der bisherigen Bundesgeschäftsführerin Pegah Edalatian.
In einem seiner selten gewordenen Videobotschaften an die Parteibasis warb auch der frühere Kanzlerkandidat der Grünen, Robert Habeck, für die Annahme der Satzungsänderungen.
Auch der baden-württembergische Grünenpolitiker und Ministerpräsident Cem Özdemir hatte die Reform mitgetragen.
In der Parteiführung war man sich bis zuletzt nicht sicher, ob genügend Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen würden.
Das sind die wichtigsten Veränderungen der Grünensatzung:
Der geplante Generalsekretär oder die Generalsekretärin soll den bisherigen Politischen Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin ersetzen. Dies ist seit der Satzungsänderung nun Edalatian, die ab sofort unter der neuen Funktionsbeschreibung firmiert.
An der Zusammensetzung des Bundesvorstands ändert sich nichts: Mitglieder bleiben die beiden Vorsitzenden, Schatzmeister oder Schatzmeisterin, sowie zwei stellvertretende Vorsitzende. Allerdings soll die Zahl derjenigen, die zugleich Abgeordnete sein dürfen, von zwei auf drei erhöht werden, also auf die Hälfte der sechs Vorstandsmitglieder. Die gleichzeitige Ausübung eines Ministeramts oder des Fraktionsvorsitzes in Bund, Land oder EU bleibt aber ausgeschlossen, auch dürfen weiterhin höchstens zwei Bundestagsabgeordnete dem Parteivorstand angehören.
In der Vergangenheit war es gelegentlich zu spontan angemeldeten Bewerbungen um Vorstandsämter gekommen. Künftig soll dafür ein Votum von drei Kreismitgliederversammlungen oder eines Landesvorstands erforderlich sein, alternativ die Unterstützung von zehn Prozent der Delegierten eines Bundesparteitags, der bei den Grünen weiterhin Bundesdelegiertenkonferenz heißt. Verschärft werden Transparenzpflichten hinsichtlich bezahlter oder unbezahlter Tätigkeiten.
Neben dem Vorstand gibt es bei den Grünen einen Parteirat, dessen Mitglieder bisher zum Großteil auf Parteitagen gewählt werden. Künftig soll diese Aufgabe der Länderrat übernehmen, der »kleine Parteitag« der Grünen. Dabei sollen die unterschiedlichen staatlichen Ebenen anhand fester Quoten berücksichtigt werden, gewählt werden sollen Funktionsträgerinnen und -träger aus Bund, Ländern, Kommunen und der EU. Der neue Parteirat soll eine beratende Funktion haben.
Auch in der Zusammensetzung des Länderrats gibt es Veränderungen: Verantwortliche auf den verschiedenen Ebenen sollen ihm mit beratender Stimme automatisch angehören.
Die Voraussetzungen für Basisanträge auf Parteitagen werden verschärft. Unterstützt werden müssen diese künftig von 0,05 Prozent der Parteimitglieder, was derzeit etwa 90 Unterzeichnenden entspricht. Davon müssen die Hälfte Frauen sein. Bisher sind 50 Unterstützerinnen oder Unterstützer erforderlich. Antragsberechtigt bleiben zudem Parteigremien sowie die Grüne Jugend. Eine Begrenzung der Zahl der auf Parteitagen beratenen Anträge ist möglich.
Neu ist ein Mitgliederrat. Ähnlich wie bei Bürgerräten sollen ihm zwischen 30 und 60 ausgeloste Parteimitglieder angehören. Die Mitgliederräte sollen einen zusätzlichen Debattenraum zu kontrovers diskutierten Themen schaffen. Das Ergebnis wird dem Parteivorstand übermittelt und kann als Antrag auf einem Bundesparteitag eingebracht werden. Ein Mitgliederrat wird mit Zweidrittelmehrheit vom Bundesvorstand, nach bestimmten Quoren von anderen Gremien, von einem Parteitag oder auf Wunsch von mindestens 9000 Parteimitgliedern einberufen – aber nicht öfter als einmal jährlich.
Parteichefin Franziska Brantner hatte argumentiert, die Grünen arbeiteten noch auf der Grundlage von Regeln aus einer Zeit mit deutlich weniger Mitgliedern und sehr viel langsameren Entscheidungsverfahren. Die Partei müsse heute aber so schlagkräftig sein, wie es die Zeiten erforderten. Die Reform solle die Basis und die kommunale Ebene stärken.
Die neue Generalsekretärin Pegah Edalatian, der ersten seit Gründung als Bundespartei vor 46 Jahren, sagte nach der Bekanntgabe der Ergebnisse in einer Pressekonferenz in Berlin: »Ich finde, dass diese Urabstimmung uns wirklich Rückenwind bringt für alle unsere Projekte, die wir uns vorgenommen haben.« Man habe die »größte Strukturreform in der Parteigeschichte« der Grünen umgesetzt.
Bislang keine Hinweise auf Klage
Zu möglichen Klagen von Parteimitgliedern vor Gericht sagte Edalatian am Mittwochnachmittag, ihr lägen keine entsprechenden Informationen vor.
Das Landgericht Berlin hatte jüngst einen Antrag von über 130 Personen der Gruppierung »Unabhängige Grüne Linke« auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Urabstimmung zurückgewiesen.
Die strengen Voraussetzungen für ein präventives gerichtliches Verbot der Abstimmung lägen nicht vor, so das Gericht. Den Antragstellern sei es zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und anschließend dagegen vorzugehen.
Pegah Edalatian, nach der Satzungsänderung nun Generalsekretärin
Einer der Mitinitiatoren des Antrags war Karl-Wilhelm Koch aus dem Kreisverband Mehren im Landesverband Rheinland-Pfalz. Der Grüne hat sich in den vergangenen Jahren auf Bundesparteitagen als Redner und Kritiker einen Namen in Parteikreisen gemacht.
Die Gruppe hatte unter anderem argumentiert, dass die Parteitagsregeln über eine Mindestbeteiligung und Zweidrittelmehrheit auch für die Urabstimmung gelten sollten. Koch hatte den juristischen Vorstoß auch mit Zahlen unterlegt: Mindestens 90.000 Grüne müssten abstimmen, davon mehr als 60.000 mit Ja, um eine Satzungsänderung zu erreichen.