Haftstrafen Gericht verurteilt zwei Libyer wegen Spionage
Berlin - Geheimdienstliche Agententätigkeit, so lautet das Urteil des Berliner Kammergerichts gegen zwei Männer aus . Dem Gericht zufolge erhielt ein 43-jähriger Angeklagter dafür eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, sein 47-jähriger Informant wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwischen August 2007 und ihrer Festnahme im Mai 2010 für den libyschen Geheimdienst Oppositionelle in Deutschland ausgeforscht haben. Der 43-jährige Angeklagte leitete nach Auskunft des Gerichts als Führungsoffizier des libyschen Geheimdienstes ein Netz informeller Mitarbeiter. Die über sie gesammelten Informationen gab er an Vorgesetzte in Libyen weiter. Der zweite Angeklagte arbeitete als sein Informant. Beide Strafen sind nicht zur Bewährung ausgesetzt. (Az. (1) 3 StE 5/10-2 (7/10))