Herzog-Kommission CDU-Amtsträger sollen die Finger von Spenden lassen
Berlin - Die Empfehlung der Kommission umfasst neun Seiten und wurde am Freitag in Berlin vorgestellt. Herzog sagte, das Finanzwesen der CDU habe sich als organisatorisch "ausgesprochen unterentwickelt" erwiesen. Kirchhof erklärte, Bankkonten dürften nur noch unter dem Namen der CDU und nur noch im Inland und unter gemeinsamer Verantwortung von Parteivorsitzendem, Generalsekretär und Finanzbeauftragten geführt werden. Offen sei, ob es in diesem System noch eines Schatzmeisters bedürfe und ob es in Zukunft überhaupt noch "einen Schatz zu meistern" gebe, wie Tietmeyer sagte. Die Kommission verstehe ihre Empfehlungen an die CDU-Führung als Mindeststandards.
Das Spendenwesen soll anhand der Empfehlungen einem Kontrollsystem unterworfen werden, das dem des Staates entspricht. Unter anderem dürften Spenden von Einrichtungen der öffentlichen Hand oder von Unternehmen, die überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, nicht mehr entgegengenommen werden. Die Entgegennahme sei nur der Partei, nicht einem Amtsträger gestattet. Die Abwicklung habe ab einer Höhe von 3000 Mark grundsätzlich durch Überweisungen zu erfolgen.
In jedem Fall müssten Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, auch wenn der Spender dies nicht ausdrücklich verlange, hieß es. Die Bescheinigungen dürften nur vom Finanzbeauftragten oder in dessen Namen ausgestellt werden. Überdies seien Bescheinigungen fortlaufend zu nummerieren. Bargeld, Schecks, Überweisungsträger und ähnliche Wertpapiere, die für die Bundespartei bestimmt seien, müssten sofort dem Finanzbeauftragten zugeleitet werden. Dieselben Regeln sollten für alle anderen Zuwendungen an die Partei gelten, insbesondere für Vermächtnisse, hieß es.
Der Finanzbeauftragte muss laut Empfehlungsbericht über "Qualifikationen und solide Erfahrungen in der Finanzwirtschaft" verfügen. Er dürfe "nicht Träger eines öffentliches Amtes oder in leitender Position der öffentlichen Verwaltung tätig" sein. Außerdem soll der Finanzbeauftragte weisungsunabhängig, hauptamtlich tätig und nicht Mitglied des Bundesvorstandes sein. Die CDU-Führung müsse entscheiden, ob diese Empfehlungen auch auf Landesverbände ausgedehnt werden sollten.