Hintergrund Anti-Terror-Paket
Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Anti-Terror-Paket verabschiedet, das verschiedene Maßnahmen zusammenfasst. Die einzelnen Bestandteile:
Mehr Geld für Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr:
Die
Bundesregierung will im kommenden Jahr insgesamt drei Milliarden Mark
mehr zur Verbesserung der inneren und äußeren Sicherheit ausgeben. In
den Genuss der Gelder sollen praktisch alle Institutionen kommen, die
für die Sicherheit in Deutschland verantwortlich sind - von der
Bundeswehr angefangen über den Bundesgrenzschutz bis hin zum
Generalbundesanwalt. Wie die Mittel verteilt werden, ist noch nicht
entschieden.
Neuer Terrorismus-Paragraf:
In das Strafgesetzbuch soll ein neuer
Terrorismus-Paragraf eingefügt werden. Der Paragraf 129b wird die
bestehenden Vorschriften ergänzen, die die Bildung und Unterstützung
von kriminellen und terroristischen Vereinigungen unter Strafe
stellen (Paragrafen 129 und 129a). Nach der bisherigen Rechtslage
konnten Mitglieder und Unterstützer von ausländischen Terrorgruppen,
die in Deutschland lebten, nach diesen Vorschriften nur schwer
verfolgt werden. Die Ermittler mussten jeweils nachweisen, dass die
Terrororganisation in Deutschland eine Art Zelle besaß. Das ist nun
nicht mehr notwendig. Die Mitgliedschaft oder Unterstützung in einer
ausländischen Terrorgruppe reicht für die Strafbarkeit.
Der Paragraf 129a galt jahrelang als umstrittene Bestimmung, weil der Begriff der Unterstützungshandlungen relativ weit gefasst ist. Der neue Paragraf 129b, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, enthält einen Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Haft.
Erweiterung der Geldwäsche-Bestimmung:
Das Kabinett verbesserte auch die
Möglichkeiten, die Geldwäsche besser zu verfolgen. Schwere
Steuerhinterziehung soll zu einem Verbrechen hochgestuft werden. Die
Folge: Wird Geld, das durch eine schwere Steuerhinterziehung erlangt
wurde, von einer anderen Personen zum Beispiel angelegt, wird diese
nun künftig auch wegen Geldwäsche bestraft werden können. Ein
unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser Bestimmung und den
Terroranschlägen besteht jedoch eigentlich nicht.
Denkbar ist aber, dass die Verschärfung doch auch Terrorbanden und ihre wirtschaftlichen Helfer treffen könnte, wenn die Banden Gewinne aus Unternehmen nicht versteuert haben, mit den Geldern dann in Deutschland aber weiterarbeiten. Die Bundesminister für Finanzen und Justiz, Hans Eichel und Herta Däubler-Gmelin (SPD), kündigten darüber hinaus Initiativen an, den Geldzufluss von Terrorbanden auch mit weiteren Mitteln auszutrocknen.
Verschärfung des Vereinsrechts:
Ein Verein kann verboten werden,
"wenn seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen
zuwiderlaufen...". Dies ist zudem möglich, wenn er sich gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung
richtet. Bisher waren Religionsgemeinschaften vor einem Verbot
allerdings sicher, weil sie schlicht vom Vereinsgesetz ausgenommen
wurden. Das hatte mit dem Schutz von Religionsgemeinschaften seit dem
In-Kraft-Treten der Weimarer Reichsverfassung zu tun.
Das Religionsprivileg soll nun aufgehoben werden. Damit ist ein Vorgehen gegen solche Glaubensgruppen möglich, die Terrorbanden unterstützen. Die Gesetzesänderung war schon vor dem 11. September geplant. Auch hier müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
Neue Sicherheitsüberprüfung von Flughafenpersonal:
Unmittelbar in
Kraft treten wird dagegen eine Rechtsverordnung, mit der eine schärfere
Überprüfung von Flughafenpersonal ermöglicht wird. Die Regelung
betrifft sowohl die Angestellten von Fluggesellschaften als auch
beispielsweise Personal in der Gepäckverladung oder Reinigungskräfte.
Künftig sollen dafür Daten vom Militärischen Abschirmdienst, des
Bundesnachrichtendienstes, der Strafverfolgungsbehörden und aus dem
Ausländerregister sowie der Gauck-Behörde abgefragt werden.