Hintergrund Der Einsatz in Bad Kleinen
Hamburg - Der Anti-Terror-Einsatz auf dem Bahnhof im mecklenburgischen Bad Kleinen am 27. Juni 1993 war der letzte große Schlag gegen die terroristische Rote Armee Fraktion (RAF). Bei der misslungenen Aktion starben der GSG-9-Beamte Michael Newrzella, 25, und der mutmaßliche RAF-Terrorist Wolfgang Grams, 40, während eines Feuergefechts. Die wie Grams seit 1984 als Mitglied der RAF- Kommandoebene von den Strafverfolgungsbehörden gesuchte, als besonders gefährlich eingeschätzte Birgit Hogefeld wurde festgenommen.
Die generalstabsmäßig vorbereitete Aktion galt einem Treffen der beiden RAF-Mitglieder mit einem V-Mann des Verfassungsschutzes in der Bahnhofsgaststätte von Bad Kleinen. Der mysteriöse Tod von Grams war später Gegenstand monatelanger Untersuchungen. Teilweise falsche und bruchstückhafte Informationen der Behörden unmittelbar nach dem Einsatz führten zu Spekulationen bis hin zum Vorwurf des Vertuschungsversuchs. In Folge der Vorfälle von Bad Kleinen trat Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) im Sommer 1993 zurück. Der damalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl wurde zwangspensioniert.
Ursache des seinerzeit nicht geplanten Schusswechsels war nach Darstellung von Stahls die unklare Identität von Grams. Der Begleiter Hogefelds konnte demnach zunächst flüchten und tötete den Grenzschutzbeamten Newrzella, bevor er sich mit einem Kopfschuss selbst umbrachte. Grams' Familie hingegen war überzeugt, dass er von der Polizei mit einem gezielten Schuss hingerichtet wurde. Ein Abschlussgutachten vom November 1993 schloss jedoch die Möglichkeit einer Exekution praktisch aus.
Die in Bad Kleinen festgenommene Hogefeld wurde im Juni 1998 in einem zweiten Verfahren vom Oberlandesgericht Frankfurt unter anderem wegen Mordes an einem US-Soldaten sowie wegen zweier weiterer Mordtaten bei einem Bombenanschlag auf die US-Airbase am Frankfurter Flughafen zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine Mittäterschaft Hogefelds beim Mord an Newrzella in Bad Kleinen sah das Frankfurter OLG schon in einem Urteil von 1996 als nicht erwiesen an.