Hintergrund: Die Pflegeversicherung - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Hintergrund Die Pflegeversicherung

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Karlsruhe - Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung) eingeführt. Sie sollte vor allem die Sozialhilfe entlasten, die zuvor für die Kosten der Pflege von finanziell Bedürftigen aufkommen musste. Arbeitgeber und Versicherte zahlen je zur Hälfte die Beiträge für die Pflegeversicherung. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wurde zusätzlich in allen Bundesländern bis auf Sachsen der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag gestrichen.

Angelehnt an das Doppelsystem von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung zweigeteilt: soziale Pflegeversicherung für die Angehörigen der gesetzlichen Kassen, private Pflegeversicherung für die freiwillig privat Krankenversicherten sowie für Beamte und Abgeordnete. Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung beträgt 1,7 Prozent und macht bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze höchstens 109,65 Mark aus. 98 Prozent der Bevölkerung sind pflegeversichert.

Wer Leistungen aus der Pflegekasse bezieht, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen in die Stufen I (erheblich), II (schwer) und III (schwerstpflegebedürftig) eingeordnet. Die Pflegeversicherung arbeitet nach dem Grundsatz "ambulante vor stationärer Pflege". Bei der häuslichen Versorgung durch Laienpfleger - meist Angehörige, aber auch Nachbarn oder Freunde - gibt es Pflegegeld oder Sachleistungen für die Grundpflege und Haushaltshilfe durch professionelle Pfleger. Auch eine Kombination ist möglich. Die Versicherung zahlt für unentgeltlich tätige Laienpfleger Beiträge zur Rentenversicherung.

Knapp drei Viertel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu Hause versorgt. Von den 2,02 Millionen Pflegebedürftigen, die die Statistiker im Dezember 1999 registrierten, wurden 575.000 Menschen in Heimen betreut. Die übrigen 1,44 Millionen wurden zu Hause gepflegt. 1,03 Millionen Pflegebedürftige erhielten ausschließlich Pflegegeld - somit wurden sie in der Regel zu Hause allein durch Angehörige versorgt. Weitere 417.000 lebten ebenfalls in Privathaushalten, wurden aber durch ambulante Pflegedienste betreut. Hierfür standen rund 10.800 zugelassene ambulante Dienste mit 184.000 Beschäftigten zur Verfügung.