Hintergrund : Kohl klagte gegen sein eigenes Gesetz - DER SPIEGEL
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Hintergrund Kohl klagte gegen sein eigenes Gesetz

Helmut Kohls Klage gegen die Stasi-Unterlagenbehörde ist eine Merkwürdigkeit. Er will die Nutzung seiner Stasi-Akten durch Historiker und Medien verhindern. Damit hebelt Helmut Kohl das Stasi-Unterlagengesetz aus, das unter ihm selbst entstand.
Von Holger Kulick
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Drei Stunden wurde am Montag über die Kohl-Akten im Berliner Verwaltungsgericht verhandelt, der Kläger selbst erschien nicht. Gegen Mittag zogen sich die Richter bis 18 Uhr zur Beratung zurück, um dann ihre überraschende Entscheidung zugunsten des Klägers, Helmut Kohl zu verkünden.

In jedem Fall strebten die Anwälte Helmut Kohls eine Grundsatzentscheidung an - bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Im Falle einer Niederlage kündigten sie ein weiteres Eilverfahren gegen die Herausgabe der Kohl-Akten an, um sie bis zu einer endgültigen Klärung unter Verschluss zu halten.

Mit diesem bislang einmaligen Prozess eines Politikers wollte Helmut Kohl die Herausgabe von rund 2300 Seiten Stasi-Akten über seine Person verhindern, die die Behörde zur Weitergabe vorausgewählt hat. Tonbänder und Abhörprotokolle gehören nicht dazu.

Unklarheit, wie der Kanzler zu definieren ist

Die Stasi hatte Akten über Kohl seit seiner Amtszeit als rheinland-pfälzischer Ministerpräsident in den siebziger Jahren angelegt. Laut Paragraf 32 des Stasi-Unterlagengesetzes dürfen solche Akten "mit personenbezogenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen und Amtsträger" für die Forschung, politische Bildung oder Aufarbeitung in den Medien verwendet werden, "soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind". Uneinigkeit der Anwälte über die Bedeutung dieser beiden Begriffe prägten den ersten Teil der zähen Verhandlung.

Aufklärungsarbeit der Gauck-Behörde infrage gestellt

Helmut Kohl betrachtet sich als ein solcher "Betroffener", der durch illegale Maßnahmen der Stasi zu ihrem Opfer geworden sei. Ungesetzlich gewonnene Informationen dürften aber aus seiner Sicht nicht verbreitet werden.

Damit stellt er jedoch die gesamte Arbeit der "Gauck-Behörde" infrage, der als Zugeständnis an die DDR-Bürgerrechtsbewegung explizit gesetzlich zugesichert wurde, dass keine Sperrfristen zur Einsicht der Politiker-Akten bestehen. Außerdem erlaubt Paragraf 46a des Stasi-Unterlagengesetzes, dass zwecks Nutzung der Stasi-Papiere "das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt wird", schließlich hatte die Stasi diese Rechte bei ihrer Informationsgewinnung verletzt.

Neue Arbeitsrichtlinie reicht Kohl nicht aus

Zwar gilt seit einigen Monaten eine neue strenge Regelung in der Stasi-Unterlagenbehörde, die besagt, dass Personen der Zeitgeschichte vorab über die Nutzungswünsche ihrer Akten unterrichtet werden müssen und die herausgesuchten Akten vor Journalisten oder Forschern einsehen können. Danach dürfen sie auf Nichtweitergabe allzu persönlicher Informationen drängen, die die Behörde nicht ohnehin schon geschwärzt hat.

Doch die Hoffnung von Behördenchefin Marianne Birthler, Helmut Kohl könne deshalb seine Klage zurückziehen, löste sich in Luft auf. Helmut Kohl gehe es um die grundsätzliche Klärung der Frage, den Opferschutz über die Aufarbeitung von Geschichte zu stellen, teilte sein Anwalt vor Journalisten mit.

Helmut Kohl unterschrieb den Gesetzentwurf

Kurioserweise ist das Stasi-Unterlagengesetz unter Bundeskanzler Helmut Kohl entstanden. Darin wurde "als Reverenz an die friedliche Revolution gegen die zweite deutsche Diktatur" bewusst das "radikale Öffentlichkeitsprinzip gegen Machenschaften einer Geheimpolizei und SED-Diktatur durchgesetzt", so fasst die Stasi-Unterlagenbehörde auf ihrer Homepage  zusammen.

Zudem unterstand die Behörde bis zum Ende seiner Amtszeit Helmut Kohls Dienstaufsicht, ohne dass er reklamierte, wogegen er heute klagt. Der Alt-Bundeskanzler sah sich erst zu seinem Schritt veranlasst, als im Frühjahr 2000 der Spendenuntersuchungsausschuss des Bundestags erwog, auch Stasiunterlagen als Beweismittel einzusehen. Der Ausschuss verwarf diese Idee zwar wieder, aber seitdem ist die Kontroverse auf dem Tisch.

Schily stellte nur zunächst Bedenken zurück

Selbst SPD-Innenminister Otto Schily stellte sich umgehend auf die Seite Helmut Kohls, zog seine Bedenken aber nach Inkrafttreten der neuen Arbeitsrichtlinie der Behörde stillschweigend zurück. Zuvor hatten sie alle Mitglieder des Bundestags-Innenausschuss gelobt. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Verwaltungsgerichtsentscheidung stellte sich Schily aber sogleich wieder auf Helmut Kohls Seite.

Unter Berufung auf Helmut Kohls Vorgehen, reichte inzwischen auch die DDR-Eiskunstläuferin Kati Witt Klage gegen die Weitergabe ihrer Stasi-Akten ein, ebenfalls liegt der Schriftsteller Volker Braun im Clinch mit der Behörde über die ungefragte Aktenweitergabe.

Kohl laut eigener Klage keine Person der Zeitgeschichte mehr?

Marianne Birthler und DDR-Bürgerrechtler fürchten einen Dammbruch, wenn Helmut Kohls Klage Erfolg haben sollte. Allerdings könnten dann auch Journalisten auf Herausgabe der Akten klagen, da Helmut Kohl eigentlich von der Behörde gleichberechtigt mit anderen Personen der Zeitgeschichte zu behandeln ist. Unklar ist auch, was mit Akten geschehen müsste, die sich in anderen Vorgängen finden und nur auf Helmut Kohl als Dritten verweisen.

"Das mag sein", dass ein Urteil im Sinne des Alt-Bundeskanzlers die Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde beeinträchtigen könnte, räumte Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE ein, darum gehe es ihm aber nicht. Er sei nur hier, um die Individualinteressen seines Mandanten zu vertreten, "der als ganz normaler Bürger behandelt werden will". Also nicht mehr als Person der Zeitgeschichte?