Hintergrund: Präsidenten-Veto stoppte die Reform der Flugsicherung - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Hintergrund Präsidenten-Veto stoppte die Reform der Flugsicherung

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Zuletzt hat ein Bundespräsident vor elf Jahren ein bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz gestoppt. Richard von Weizsäcker lehnte die geplante Privatisierung der Flugsicherung aus verfassungsrechtlichen Gründen ab - obwohl er die Regelung grundsätzlich für sinnvoll hielt. Erst im zweiten Anlauf konnte sie doch noch verwirklicht werden. Die Parlamentsmehrheit hatte zunächst geglaubt, ohne Verfassungsänderung auskommen zu können.

Mit Schreiben vom 22. Januar 1991 teilte Richard von Weizsäcker Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) mit, er sehe sich "nach eingehender Prüfung der Verfassungsrechtslage ... außer Stande, das vom Deutschen Bundestag am 31. Mai 1990 und vom Bundesrat am 22. Juni 1990 beschlossene Zehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes auszufertigen".

Zur Begründung verwies er darauf, dass die Tätigkeit der Fluglotsen ihrer "Rechtsnatur nach sonderpolizeilicher Art" und somit eine hoheitliche Aufgabe sei. Ohne Verfassungsänderung sei eine Privatisierung nicht zu machen. Der Präsident anerkannte zwar die "guten Gründe und Ziele" einer Privatisierung. Trotzdem habe er die Verfassungslage prüfen müssen.

Die Reform der Flugsicherung, mit der vor allem zunehmende Verspätungen abgebaut werden sollten, hing monatelang in der parlamentarischen Warteschleife. Nachdem Probleme bei der Einbeziehung der Militärlotsen gelöst waren, kam schließlich am 30. April 1992 ein neuer Bundestagsbeschluss zu Stande, dem die Länderkammer am 5. Juni zustimmte.