Hintergrund So könnte es weitergehen
Berlin - In der jetzigen Krise stehen den Berliner Landespolitikern verschiedene Optionen zur Auswahl:
Antrag auf mögliche Auslösung des Parlaments: Die SPD stellt in der nächsten Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am Donnerstag kommender Woche (14. Juni) den Antrag auf vorzeitige Auflösung des Parlamentes. Hat der Antrag Erfolg, wäre der Weg für vorzeitige Neuwahlen vor dem Ende der regulären Legislaturperiode 2004 frei.
Damit es dazu kommt, müssen aber auch Abgeordnete der CDU für den Antrag auf Auflösung stimmen. Benötigt werden zwei Drittel (mindestens 113) der Stimmen der 169 Parlamentarier. Die CDU verfügt im Abgeordnetenhaus über 75 Stimmen, die SPD über 42, die PDS hat 33, die Grünen 18. Ein Abgeordneter ist fraktionslos.
Misstrauensantrag: Das Parlament stellt einen Misstrauensantrag gegen den Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) und/oder gegen die Senatsmitglieder. Dafür ist nur eine einfache Mehrheit nötig - also mindestens 85 Stimmen. Darüber verfügen SPD, Grüne und PDS gemeinsam. Binnen 21 Tagen müssen dann ein neuer Regierungschef und neue Senatoren gewählt werden - sonst verliert das Misstrauensvotum seine Gültigkeit.
CDU-Minderheitsregierung:: Die SPD beschließt, ihre drei Senatoren zurückzuziehen. Übrig bliebe ein CDU-Minderheitssenat, der die SPD- Ressorts mitverwalten müsste. Da die CDU allein keine Mehrheit im Parlament hat, könnte sie keine neuen Senatoren nachwählen. Als Minderheitsregierung wäre sie auf Dauer handlungsunfähig, weil sie im Parlament bei der derzeitigen Konstellation keine Mehrheiten mehr für die Verabschiedung von Gesetzen hätte. Spätestens wenn die CDU bei der Abstimmung über den nächsten Haushalt im Parlament eine Niederlage erleiden würde, müsste sie Neuwahlen zustimmen. Einen genau vorgegeben Verfassungsweg gibt es für diesen Fall aber nicht.
Neuwahlen über Volksbegehren: Die Opposition aus Grünen, PDS und der nicht im Abgeordnetenhaus vertretenen FDP versuchen, über ein Volksbegehren und anschließenden Volksentscheid Neuwahlen zu erzwingen. Im ersten Schritt des dreistufigen Verfahrens müssen mindestens 50.000 wahlberechtigte Berliner den Antrag unterstützen. Im nächsten Schritt müssen dann ein Fünftel der über 2,4 Millionen Wahlberechtigten dem Volksbegehren zustimmen. Beim anschließenden Volksentscheid müssen sich mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten beteiligen. Für einen Erfolg genügt die einfache Mehrheit.
Rücktritt des Senats: Der Regierende Bürgermeister und sein Senat treten zurück. Das Parlament wählt einen neuen Regierungschef und neue Senatoren. Diese Möglichkeit wird aber auf Grund der gesunkenen Umfragewerte für die CDU für sehr unwahrscheinlich gehalten.