Homo-Ehen: Karlsruhe sagt Ja - DER SPIEGEL
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Homo-Ehen Karlsruhe sagt Ja

Das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe tritt am 1. August in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Bayern und Sachsen abgelehnt.
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Karlsruhe - Die Entscheidung des Ersten Senats erging mit fünf zu drei Stimmen. Unabhängig vom vorläufigen Inkrafttreten des Gesetzes bleiben die Verfassungsbeschwerden der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen in Karlsruhe anhängig.

Bayern und Sachsen wollten mit dem Eilantrag verhindern, dass das Gesetz bis zu einem endgültigen Urteil des BVG ab 1. August in Kraft tritt. Sie befürchteten irreparable Schäden, falls das Gesetz nach seinem In-Kraft-Treten vom BVG für verfassungswidrig erklärt wird. (Az.: 1 BvQ 23 und 26/01).

Dass der Eilantrag abgelehnt wurde, wird als Indiz beurteilt, dass das Gesetz nach Ansicht der Richter-Mehrheit verfassungskonform ist. Allerdings ist trotz der jetzigen Zulassung eine spätere Aufhebung des Gesetzes nicht ausgeschlossen.

Nach diesem Lebenspartnerschaftsgesetz dürfen lesbische und schwule Paare sich amtlich registrieren lassen und können einen gemeinsamen Namen führen. Mit der Eintragung sind eheähnliche Begünstigungen verbunden wie ein automatisches Erbrecht des überlebenden Teils sowie das Nachzugsrecht für den ausländischen Partner.

"Rechtssicherheit hergestellt"

Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Bayern ist auf ganzer Linie gestoppt worden", sagte Beck nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Er sei zuversichtlich, dass das Gesetz über die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben werde. Die Eilentscheidung stelle dafür eine "solide Grundlage" dar.

Bayern zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht. Ministerialdirektor Wolfgang Held vom bayerischen Justizministerium wies allerdings darauf hin, dass der Erste Senat die abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Homosexuellen-Ehe ausdrücklich als offen bezeichnet habe. Bayern werde seinen Normenkontrollantrag gegen das Gesetz aufrechterhalten. Held räumte ein, dass der Freistaat noch keine Vorbereitungen zur Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene getroffen habe. Dies sei Sache der Staatsregierung und des Parlaments. Auch Sachsen kündigte an, entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung zu prüfen.

Eckhart Pick, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, erwartet, dass die Länder rechtzeitig zum 1. August die entsprechenden Ausführungsgesetze erlassen. Die Bundesregierung begrüße das Karlsruher Urteil. Nun sei Rechtssicherheit für die Betroffenen hergestellt.

Thüringens Justizminister Andreas Birkmann (CDU) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er erwarte aber weiter, dass das Gesetz im Hauptverfahren noch gestoppt werde, sagte er am Mittwoch. Niedersachsen begrüßte den Durchbruch bei der Homosexuellen-Ehe. "Wir waren von Anfang an dafür und haben uns darauf eingerichtet", sagte ein Sprecher von Innenminister Heiner Bartling (SPD) in Hannover.