Importverbot aufgehoben Britisches Beef kommt als "XEL" ins Angebot
Bonn - Britisches Rindfleisch kann ungeachtet der ungelösten BSE-Probleme wieder in Deutschland verkauft werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Bonn mit einer Mehrheit von 39 gegen 30 Stimmen einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu, das seit 1996 bestehende Importverbot wieder aufzuheben. Die deutsche Seite folgt damit EU-Recht. Brüssel hatte bereits im vergangenen Jahr wieder britisches Rindfleisch unter Auflagen auf den EU-Märkten zugelassen.
Auch Schweizer Rindfleisch darf mit dem Beschluss wieder nach Deutschland geliefert werden. Gegen die Aufhebung der Importverbote protestierten Verbraucherschützer und Umweltverbände, die vor den Gefahren für die Verbraucher warnten. Auch die geplante Kennzeichnung könne keine Sicherheit bieten.
Zum Schutz der deutschen Verbraucher vor möglichen Risiken durch Rinderwahnsinn (BSE) soll eine nationale Kennzeichnungspflicht eingeführt werden. Dazu soll es einen sechseckigen Aufdruck für britisches Rindfleisch geben. Wird solches Fleisch über ein anderes EU-Mitgliedsland oder Drittländer eingeführt, soll es mit der Aufschrift "Britisches XEL-Rindfleisch" versehen werden. Damit sollen die Verbraucher selbst entscheiden können, ob sie britisches Rindfleisch kaufen oder nicht.
Gegen die Aufhebung des Importverbots stimmten die unionsgeführten Länder Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Saarland und Thüringen sowie auch das rot-grün geführte Nordrhein-Westfalen. Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) nannte die Aufhebung "verfrüht" und "fahrlässig". Der Schutz der Verbraucher vor den Risiken einer Gefährdung durch BSE sei dadurch nicht gewährleistet. Mit der Kennzeichnung werde die politische Verantwortung auf ihn abgewälzt.
Ähnlich argumentierte Bayerns Gesundheitsministerin Barbara Stamm (CSU). Die Kennzeichnung sei nicht ausreichend, da sie nicht praktikabel und kontrollierbar sei. Es sei daher "verantwortungslos" gegenüber dem Verbraucher, wenn das Einfuhrverbot bereits jetzt wieder aufgehoben werde.
Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) verwies darauf, dass mit der Verordnung unter den gegebenen Bedingungen in der EU für die Verbraucher in Deutschland der "höchstmögliche Schutz" gewährleistet werde.