Innenminister Balkanflüchtlinge dürfen bleiben
Kiel/Schierke - Nach Angaben von Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Buß (SPD) sieht der Beschluss der Länder vor, dass Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, der Bundesrepublik Jugoslawien und dem Kosovo eine Aufenthaltsbefugnis erhalten können. Voraussetzung sei, dass sie sich am 15. Februar 2001 mindestens sechs Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten haben und seit mehr als zwei Jahren einen dauerhaften Arbeitsplatz besitzen. Familien dürften nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein und müssten über ausreichenden Wohnraum verfügen.
"Wir haben jetzt endlich eine Regelung für jene Flüchtlinge, die schon seit Jahren in Deutschland wirtschaftlich und sozial integriert sind", sagte Buß. Die meisten hätten sich bereits eigenständig eine gesicherte Lebensgrundlage geschaffen, die sie aufgeben müssten, falls sie wieder zurückgeschickt werden sollten.
Buß nannte die Regelung für Bürgerkriegsflüchtlinge wichtig, aber nicht ausreichend. Sie werde neue Härtefälle hervorrufen. "Ich hätte mir deshalb gewünscht, dass neben ökonomischen Interessen auch humanitäre Gesichtspunkte berücksichtigt worden wären", sagte Buß.