Flüchtlinge Integrationsbeauftragte rügt Integrationsgesetz ihrer Regierung
Aydan Özoguz (SPD), Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.
Foto: Markus Scholz/ dpaVor der Verabschiedung des Integrationsgesetzes im Bundestag hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), vorgesehene Regelungen kritisiert. Das Gesetz drohe Migranten von Integration auszuschließen, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
In dem Gesetzentwurf fehle die genaue Definition eines Kernbegriffs - nämlich der "guten Bleibeperspektive", die "mittlerweile das entscheidende Kriterium beim Zugang zu Sprachkursen und Leistungen zur Ausbildungsförderung" sei, bemängelte die SPD-Politikerin.
Der Entwurf sei unpräzise und nehme zu wenig Rücksicht auf die Einzelfälle, kritisierte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Es reiche nicht, bei der Bewilligung von Integrationskursen ausschließlich auf die Schutzquote von mindestens 50 Prozent bei Asylanträgen aus einem bestimmten Herkunftsstaat zu schauen. An einem Integrationskurs dürfen nämlich nur Flüchtlinge aus Ländern teilnehmen, aus denen die Mehrheit der Asylsuchenden von den deutschen Behörden als schutzberechtigt anerkannt wird.
Zusätzlich müsse die "individuelle Perspektive eines Menschen" beachtet werden, forderte Özoguz. "Wie lange dauert schon das Asylverfahren? Was hat er oder sie bereits an Integrationsleistungen vollbracht, etwa in der Schule oder bei der Ausbildung?" Özoguz warnte: "Wir dürfen hier nicht sehenden Auges die Fehler der Vergangenheit wiederholen und Menschen von Integration ausschließen."
Özoguz forderte außerdem ein bundesweites Angebot an Orientierungskursen für alle Asylbewerber - unabhängig vom Herkunftsland und dem Status ihres Asylverfahrens.
Der Bundestag will das Gesetzespaket an diesem Donnerstag beschließen. Es sieht eine verbesserte Förderung für Flüchtlinge vor, insbesondere beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Enthalten sind aber auch zahlreiche Verschärfungen, etwa Leistungskürzungen bei einer Verweigerung von Integrationsangeboten. Besonders umstritten ist die sogenannte Wohnsitzzuweisung: Hier ist geplant, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für drei Jahre den Wohnort vorschreiben kann.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl erneuerte ihre Kritik an dem Gesetz. "Die geplanten Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde", sagte ihr Geschäftsführer Günter Burkhardt der "Heilbronner Stimme". Das Gesetz werde die Integration künftig erschweren.