Nach Rückkehr aus Syrien Ermittler haben wenig Beweise gegen deutsche IS-Anhängerinnen
Flagge der IS-Terroristen (Symbolbild)
Foto: AFP/DELIL SOULEIMANDie Mehrzahl der deutschen Anhängerinnen der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) könnte bei einer Rückkehr nach Deutschland vorerst auf freiem Fuß bleiben. Das ergibt sich nach Informationen des SPIEGEL aus einer internen Auflistung der Bundesregierung zu "IS-Haftfällen im Ausland mit Deutschland-Bezug" von Ende Februar.
Demnach liegen bei den insgesamt 23 deutschen Frauen, die aktuell in Syrien gefangen gehalten werden, bisher nur in vier Fällen Haftbefehle des Generalbundesanwalts oder einer Landesstaatsanwaltschaft vor. Bei den Männern sind es 13. Selbst in zwei Fällen, in denen die Sicherheitsbehörden die deutschen Islamistinnen als Gefährderinnen einstufen, haben die Ermittler bislang offenkundig nicht genügend Beweise in der Hand, um einen Haftbefehl zu erwirken.
Sollten die IS-Frauen nach Deutschland zurückkehren, müssten sie voraussichtlich intensiv überwacht werden. Terrorexperten des Uno-Sicherheitsrats haben vor wenigen Tagen davor gewarnt, mit IS-Anhängerinnen zu nachsichtig umzugehen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch hohe Hürden aufgestellt: Frauen, die sich im IS-Gebiet lediglich um den Haushalt und das Kinderhüten kümmerten, machten sich noch nicht strafbar, so die obersten Richter.
Bisher kamen IS-Rückkehrerinnen in Deutschland daher nur selten in Untersuchungshaft - etwa, weil sie Teil der berüchtigten Sittenpolizei des "Islamischen Staats" gewesen sein sollen oder mutmaßlich an Gräueltaten beteiligt waren.