Jugendschutz Reform ohne Folgen
Berlin Vielleicht ging alles ein wenig zu schnell. Große Neuerungen seien in dem neuen Jugendschutzgesetz nicht enthalten, tönt die Union. In dem rot-grünen Entwurf werden zwei alte Gesetze zusammengelegt: das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte. Im Kern handele es sich nur um diese Verschmelzung, bemängelt Maria Böhmer, die Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion. "Das ist zu wenig."
Das sieht Kerstin Griese, die in der SPD-Fraktion für Jugendschutz zuständig ist, natürlich anders. "Es gibt große qualitative Fortschritte in dem neuen Gesetz", sagt sie. Künftig sollen Computerspiele mit einer verbindlichen Alterskennzeichnung versehen werden. Damit soll verhindert werden, dass Zwölfjährige ein Spiel kaufen, das nur ab 16 Jahren zugelassen ist. Das gilt auch für den Versandhandel, zu dem auch Internetauktionshäuser wie eBay zählen. "Die müssen technische Maßnahmen entwickeln, um das Alter der Käufer zu ermitteln", erklärt Griese.
Durch die neuen Alterskennzeichnung wäre auch das umstrittene Computerspiel "Counterstrike" für Kinder und Jugendliche nicht mehr zugänglich mit diesem Argument hatte Familienministerin Christine Bergmann (SPD) das Gesetz vor zwei Wochen angekündigt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in Bonn hatte das Spiel nach dem Amoklauf nicht auf den Index gesetzt, der die Bewerbung und den Verkauf an unter 18-Jährige untersagt. Doch auch jetzt würde das Spiel nicht plötzlich auf dem Index landen. Es könnte nur altersgemäß eingestuft werden, vielleicht ab 12 Jahre, vielleicht ab 16 Jahre. "Counterstrike" soll zu den Programmen gehören, die bei dem 19-jährigen Erfurter Todesschützen Robert Steinhäuser gefunden wurden.
Allerdings fragen Kritiker: Welche Rolle soll der Altersstempel beim Tausch von Computerspielen auf dem Schulhof spielen? Wer soll verhindern, dass sich die Jugendlichen eine "scharfe" Version aus dem Internet herunterladen?
Eine Lösung dafür hat auch die Unionsfraktion nicht, aber sie fordert andere, weit strengere Maßnahmen. Zum Beispiel ein generelles Verbot so genannter Killerspiele, bei denen in "menschenverachtender Weise Tötungen oder Verletzungen von Mitspielern realitätsnah simuliert werden", so Maria Böhmer.
Ungeklärt bleibe im Regierungsentwurf auch, wie die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern miteinander verzahnt werden können, wenn identische jugendgefährdende Inhalte per Internet und Datenträger verbreitet werden, moniert die Unionsabgeordnete. Für das Computerspiel im Internet, das als "Telemedium" gilt, ist der Bund zuständig. Auf CD-Rom gehört das gleiche Spiel zur Kategorie "Trägermedium" und fällt in den Bereich der Länder.
Zudem gibt es bei der Bund-Länder-Aufteilung ein weiteres Kompetenzproblem. Die Bundesprüfstelle, die nach Verabschiedung des Gesetzes selbstständig tätig werden kann, soll künftig in den Bereich der Länder eingreifen: Nach dem neuen Gesetz ist die Behörde, die Computerspiele auf den Index setzen kann, künftig auch für Online-Medien zuständig. "In Absprache mit den Landesbehörden", erklärt Kerstin Griese (SPD). Wie diese Absprache funktionieren soll, bleibt unklar. Sicher ist nur, dass es auch weiterhin keine Regelung gibt, die das Angebot ausländischer Internetprovider zensieren könnte. Jugendgefährdende Internetseiten werden lediglich in eine Liste aufgenommen, die Filterprogrammen zugefügt wird. Solche Filter können Eltern in ihren Computer integrieren, um ihre Kinder zu schützen.
Rauchen wird eingeschränkt
Einig sind sich alle Fraktionen indes beim Rauchverbot für unter 16-Jährige. War Kindern und Jugendlichen bisher nur das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten, so soll künftig der Verkauf von Zigaretten an unter 16-Jährige verboten werden. Zigarettenautomaten müssen bis spätestens Anfang 2007 umgerüstet werden etwa auf Geldkarten, auf denen das Alter gespeichert wird - außer, sie werden in Lokalen "überwacht".