Justiz Deutschland erkennt Internationalen Gerichtshof an
Berlin - Nach jahrzehntelanger Debatte hat auch Deutschland die obligatorische Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs formal anerkannt. Das Kabinett unterstützte am Mittwoch auf Vorschlag von Außenminister Frank-Walter Steinmeier eine entsprechende Erklärung. Dies entspreche der deutschen Völkerrechtspolitik, internationale Gerichte zu stärken und Streitigkeiten friedlich beizulegen, sagte Regierungssprecher Thomas Steg.
Bislang haben 65 weitere Staaten eine solche Erklärung abgegeben, darunter 18 EU-Staaten. Damit versichern die Staaten ihre Bereitschaft, im Zweifel das Gericht anzurufen und seinen Spruch anzuerkennen. Das Gericht kann nach dem eigenen Statut nur dann angerufen werden, wenn alle Beteiligten die Zuständigkeit anerkennen.
Der Internationale Gerichtshof wurde bereits 1946 gegründet und hat seinen Sitz in Den Haag. Er ist nicht identisch mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Er ist ein Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, das nur Staaten oder internationale Organisationen anrufen können. Bis 2003 fällte das Gericht 74 Urteile und erstellte 24 Rechtsgutachten. Deutschland hat ihn bislang dreimal angerufen.
flo/AP