Kabinettsbeschluss 44 Milliarden Mark Entlastung für Steuerzahler
Berlin - Nach dem Gesetzentwurf werden die Steuerzahler zwischen 2001 und 2005 um mehr als 44 Milliarden Mark entlastet. Nach den Vorstellungen der rot-grünen Koalition soll die Reform noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Die höchste Entlastungsstufe der bereits beschlossenen Einkommensteuerreform wird nach dem Gesetzesentwurf auf 2001 vorgezogen. Der Körperschaftsteuersatz wird von 40 auf 25 Prozent reduziert. Inklusive Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag liegt die Gesamtsteuerlast der Unternehmen dann bei 38 bis 39 Prozent.
Teile der Reform sind noch umstritten. Gewerkschaften und einige SPD-geführte Länder sehen die Pläne zur Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften kritisch. Die Bundesregierung will damit die Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft unterstützen. Die Gewerkschaften sehen darin eine Benachteiligung von kleineren Unternehmen. Die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis hatte kürzlich für einen Steuersatz von 20 Prozent für Veräußerungsgewinne plädiert.
In der Kritik steht auch das vorgesehene Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung von Dividenden. Es sieht vor, dass Aktiengesellschaften 25 Prozent Körperschaftssteuer von der Dividende abführen müssen. Die Hälfte der verbleibenden Betrags soll der Aktionär nach der Ausschüttung als Einkommen versteuern.