"Ja, ich habe 2,1 Millionen Mark Spendengelder an den Rechenschaftsberichten vorbei (...) eingesetzt und damit gegen das Parteiengesetz verstoßen", schreibt Helmut Kohl in der Einleitung seines "Tagebuches 1998 bis 2000". Das ist ein Schuldgeständnis: Der Altkanzler, der auf die Verfassung und bei Gott geschworen hatte, verstößt weiter gegen das Parteiengesetz und das Transparenzgebot im Grundgesetz, indem er sich weigert die Spender für die 2,1 Millionen Mark zu nennen.
Kohl und seine Freunde reden nun vom "Ende der Kriminalisierung" der Unschuld von Oggersheim, weil das Landgericht Bonn ein Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Aber das sind zwei verschiedene Dinge. In dem Verfahren ging es nicht um Kohls anhaltenden Bruch des Parteiengesetzes, sondern den Verdacht der Untreue gegen die eigene Partei. Das war juristisches Neuland, und das Verfahren wurde wegen "unsicherer Rechtslage" eingestellt gegen Zahlung von 300.000 Mark.
Von Unschuld kann keine Rede sein und von Buße gleich gar nicht. Denn zum Entschulden gehört Einsicht in das Fehlverhalten. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte zu Recht davor gewarnt, das Ermittlungsverfahren gegen Kohl einzustellen. Er zitierte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1979, in dem die "zentrale Bedeutung" der öffentlichen Rechenschaft über das Geld der Parteien hervorgehoben wurde. Wer sich darüber hinwegsetze und Geld von anonymen Großspendern annehme, begeht "nicht etwa eine Ordnungswidrigkeit", sondern einen "Verfassungsverstoß".
Kohl ist ein Vorbild. Gerade weil er historische Verdienste hat, ist sein Verhalten unerträglich: Wie will man vom Bürger verlangen, sich an Recht und Gesetz zu halten, wenn ein Ex-Kanzler sich mit dem lapidaren Verweis auf ein "Ehrenwort" darüber erhebt? Für das Rechtsempfinden im Lande wäre ein zu Ende gebrachtes Verfahren besser gewesen. Dann hätte es einen Freispruch oder eine Strafe gegeben. So bleibt für viele das flaue Gefühl, dass Kohl sich den Unschuldsstempel mit 300.000 Mark erkaufen kann.
Die Ironie der Geschichte: Seine Partei hat, sollte sie die von Bundestagspräsident Thierse verlangten 41 Millionen Mark nicht zurückzahlen müssen, durch Mitleidsspenden in Höhe von über 15 Millionen Mark an der Affäre finanziell verdient. Und Kohls Skandal-Tagebuch, in dem er seinen Gesetzesbruch zu rechtfertigen sucht, wirft ausreichend Tantieme ab für seinen Freikauf. Willkommen zu Hause, in der Bimbes-Republik.