Leuna-Affäre: Staatsanwaltschaft will Ermittlungen einstellen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Leuna-Affäre Staatsanwaltschaft will Ermittlungen einstellen

Sonderermittler haben festgestellt, dass unter Helmut Kohl im Bundeskanzleramt massiv Akten über die Privatisierung der Leuna-Raffinerie vernichtet wurden. Dennoch will die Bonner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren in dieser Sache einstellen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bonn - Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch, dass bereits im Januar ein Vermerk an das Bundeskanzleramt geschickt worden sei. Darin werde Bezug genommen auf entsprechende Paragrafen und Richtlinien zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens.

Es handele sich bei dem Schreiben um vorläufige Ermittlungsergebnisse und eine Bewertung zur Sach- und Rechtslage, erläuterte der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft warte vor einem formellen Abschluss ihres Verfahrens noch auf eine Stellungnahme des Berliner Kanzleramts. Das im Vorjahr eingeleitete Verfahren richtet sich nach einer Strafanzeige des Bundeskanzleramts gegen den ehemaligen Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt, Hans-Achim Roll, und einen Informationstechniker.

Dabei geht es um verschwundene Akten zum umstrittenen Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie 1992 an den französischen Ölkonzern Elf Aquitaine, bei dem Schmiergelder in Millionenhöhe geflossen sein sollen. Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Roll hatte im Zuge des Regierungswechsels 1998 die Löschung von Daten empfohlen, die nach dessen Ansicht allein der Regierung Kohl zuzurechnen waren oder privaten Charakter gehabt haben.

Hirsch stellte massive Datenvernichtung fest

Der Sonderermittler der Regierung, Burkhard Hirsch (FDP), hatte massive Datenvernichtung im Kanzleramt während der Kohl-Ära festgestellt, ohne jedoch dafür einen Verantwortlichen zu finden. Nach einem Bericht des Wochenmagazins "Die Zeit" will die Bonner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts einstellen. Der Hirsch-Bericht und seine Folgerungen seien in Zweifel zu ziehen. Ein Vorsatz zur Aktenlöschung sei nicht belegbar. Allerdings komme die Staatsanwaltschaft zu ihrem Schluss, ohne selbst eigene und weitergehende Ermittlungen angestellt zu haben.

Eine Sonderfahndergruppe ermittelt parallel und unabhängig von der Bonner Staatsanwaltschaft seit Monaten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums im Verborgenen ebenfalls zur Leuna-Affäre. Sie soll klären, ob es "Unregelmäßigkeiten" oder "unzulässige Einflussnahmen" im Zusammenhang mit dem Leuna-Verkauf der Bundesrepublik gab und diese zu einem Vermögensschaden für den Bund geführt haben.