Lockerung des Waffengesetzes Schäuble gibt Fehler zu
Baden-Baden - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)verteidigt seinen Rückzieher bei der geplanten Lockerung des Waffenrechts. Die Kritik, die Koalitionspartner an seiner Amtsführung äußerten, wies er indes zurück. Von einer Informationspanne in seinem Haus könne keine Rede sein, sagte Schäuble dem Südwestrundfunk. Der Vorwurf, sein Ministerium biete eine allzu hohe Schlagzahl an Initiativen, sei ebenso unbegründet.
Schäuble räumte jedoch Fehler bei der angestrebten Änderung des Waffenrechts ein. Die öffentlichen Proteste hätten ihn dazu veranlasst, die geplante Lockerung des Waffenrechts wieder zu stoppen, sagte der Innenminister.
Eigentlich sei ein einheitliches Alter für den Waffenbesitz auch von Sportschützen "wohl begründbar". Denn entscheidend sei, dass an dem psychologischen Eignungstest für angehende Waffenbesitzer festgehalten werde. Er habe aber nach der öffentlichen Diskussion eingesehen, dass es in dieser Sache "keinen Sinn macht, zu versuchen, mit fachlichen Argumenten" vorzugehen. "Der Eindruck, drei Jahre nach Erfurt senkt man die Altersgrenze wieder ab, der war so eindeutig, dass es richtig war, einen Fehler, der passiert ist, zu korrigieren", sagte Schäuble.
Zu den umstrittenen Vorschlägen zur Terrorismusbekämpfung sagte der Minister, die internationale Rechtsordnung sei auf die neuen Bedrohungen immer noch nicht hinreichend ausgerichtet. Wenn gar nicht mehr darüber diskutiert werden dürfe, wie etwa extreme Fälle einer gezielten Terroristentötung rechtlich abzusichern seien, müsse man sich "nicht wundern, wenn dann hinterher in rechtsfreien Zonen gehandelt wird".
Auch auf die Einführung von Online-Durchsuchungen beharrt Schäuble, obwohl dies großen Widerstand hervorgerufen hatte. Für die Verzögerungen bei der anstehenden Änderung des BKA-Gesetzes machte Schäuble die SPD verantwortlich. "Das liegt nicht an mir. Ich habe nicht die Position gewechselt", sagte Schäuble der Nachrichtenagentur dpa.
"Ich kann dem BKA nicht die gesetzliche Aufgabe der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus übertragen, ohne dass es auch die entsprechenden Instrumente hat", sagte Schäuble und berief sich auf die Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, es werde kein BKA-Gesetz ohne diese Maßnahmen geben.
Das Bundeskriminalamt brauche die Online-Durchsuchungen. "Es gibt international niemanden, der bei der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus darauf verzichten will." Deswegen müsse eine klare, einwandfreie Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Den von manchen Kritikern erweckten Eindruck, er wolle flächendeckend Computer kontrollieren, bezeichnete Schäuble als böswillig. "Das ist nicht möglich und nicht geplant. Das ist alles Unsinn." Aber in bestimmten Bedrohungssituationen müsse es die Möglichkeit geben.
son/AP/ddp/dpa/Reuters