Martin Sellner: Gericht gibt Eilantrag gegen Einreiseverbot statt - DER SPIEGEL
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Österreichischer Rechtsextremist Gericht gibt Eilantrag von Martin Sellner gegen Einreiseverbot statt

Wegen eines Verbots durch die Stadt Potsdam durfte Martin Sellner zeitweise nicht nach Deutschland einreisen. Nun hat der Rechtsextremist aus Österreich einen juristischen Erfolg gegen die Maßnahme errungen – vorerst.
Rechtsextremist Martin Sellner
Rechtsextremist Martin Sellner

Rechtsextremist Martin Sellner

Foto: Sebastian Willnow / dpa

Der Rechtsextremist Martin Sellner darf vorerst weiter nach Deutschland einreisen. Das Verwaltungsgericht in Potsdam gab einem Eilantrag des Österreichers gegen ein von der Stadt Potsdam verhängtes bundesweites Einreiseverbot statt. Das teilte die Behörde am Freitagnachmittag mit. Das Gericht stellte mit dem Beschluss eine aufschiebende Wirkung gegen das Verbot her.

Das Gericht begründete seine Entscheidung zugunsten Sellners damit, dass die Begründung der Stadt für das Verbot nicht die »tatbestandlichen Voraussetzungen« für einen solchen schwerwiegenden Eingriff erfülle. Das Gericht habe die Auffassung, dass der von Sellner erhobene Widerspruch voraussichtlich Erfolg haben werde, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Die Verfügung habe sich nach der im Eilverfahren möglichen Prüfung als rechtswidrig erwiesen.

Die nach Ansicht der Stadt Potsdam »tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit« sei von der Verwaltung nicht hinreichend belegt worden, hieß es in der Begründung des Beschlusses weiter.

Stadt Potsdam kann Beschwerde einlegen

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Stadt Potsdam Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die Stadtverwaltung war am Nachmittag telefonisch nicht zu erreichen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

»Das Einreiseverbot ist gekippt!«, schrieb Sellner, Galionsfigur der rechtsextremen »Identitären Bewegung« im deutschsprachigen Raum, auf Telegram. Er habe das erwartet und erhofft. »Bald komme ich wieder nach Deutschland«, fügte er hinzu. Dort werde er mehr und lauter denn je »Remigration« und Deislamisierung fordern. Er kündigte zudem an, sich in der kommenden Woche zur »Wiedereinreiseerlaubnis« äußern zu wollen.

Die Ausländerbehörde der brandenburgischen Landeshauptstadt hatte zu Jahresbeginn ein bundesweites Einreiseverbot gegen Sellner verhängt. Hintergrund ist ein Vortrag Sellners bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023. Sellner hatte dort nach eigenen Angaben über die sogenannte »Remigration« gesprochen. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. Das Potsdamer Treffen hatte bundesweit eine Welle von Protest ausgelöst.

Sellner war erst vor wenigen Wochen in Deutschland

Die Stadt Potsdam stellte mit einem Bescheid Mitte März fest, dass Sellner für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verliert. Gegen die Verfügung war Sellner mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht vorgegangen.

Sellner hatte erst vor wenigen Wochen Potsdam besucht und das Rathaus der Stadt aufgesucht. Über Social-Media-Kanäle hatte er von seiner Fahrt nach Deutschland berichtet und sich über das verhängte Einreiseverbot lustig gemacht. Er schrieb: »Ich konnte ungehindert nach Potsdam einreisen und dort einen Geschenkkorb für den Bürgermeister Maik Schubert übergeben.« Der Oberbürgermeister von Potsdam heißt Mike Schubert (SPD).

Die Stadt Potsdam hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, einen möglicherweise Jahre andauernden Rechtsstreit in Kauf zu nehmen. »Wir wollen uns dem stellen und weitermachen. Wir gehen diesen Weg«, sagte die Potsdamer Sozialbeigeordnete Brigitte Meier (SPD) im April. Der Anwalt der Stadt Potsdam, Jan Thiele, sagte: »Wir sehen gute Erfolgsaussichten, sehen aber auch, dass es rechtliches Neuland ist.«

col/dpa