Massenschlachtung Entscheidung noch in dieser Woche
Brüssel - Die EU-Landwirtschaftsminister haben sich formell auf weitergehende Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher vor BSE geeinigt. So soll Rinderrückgrat als Risikomaterial grundsätzlich aus der Nahrungsmittelkette genommen werden. Auch Separatorenfleisch soll verboten werden. Die Ressortchefs einigten sich zudem darauf, in der Schweinemast keine Antibiotika mehr einzusetzen. Ein erster Gesetzentwurf, wann die Genehmigungen für die letzten vier zugelassenen Antibiotika auslaufen, soll bis November vorliegen. In Kraft treten könnte das Verbot dann 2005 oder 2006.
Vorerst keine Senkung bei Testalter
Nicht durchsetzen konnte sich Renate Künast mit der Forderung, das Alter von Rindern für obligatorische BSE-Tests EU-weit von derzeit 30 auf 24 Monate herabzusetzen. Künast will aber an ihrem Beschluss festhalten, das Testalter in Deutschland auf 24 Monate zu senken. Die Minister forderten die Kommission auf, auf dem nächsten Agrarrat am 19. Februar einen Vorschlag für die technische Umsetzung des Wirbelsäulenverbots vorzulegen. Dabei solle geklärt werden, an welchem Ort das Rückgrat entnommen werde, sagte Künast. Einige Mitgliedstaaten hatten in einem Bericht an die Kommission bemerkt, dass ein generelles Verbot der Wirbelsäule größere strukturelle Veränderungen in den Schlachthöfen notwendig machten. Ansonsten sei die Schlachtung nicht mehr möglich.
Die Minister verständigten sich zudem darauf, Fette von Wiederkäuern künftig nur noch zu verfüttern, wenn es in einem Hochdruckverfahren bei drei Bar und 133 Grad 20 Minuten lang erhitzt wurde. Eine Ausweitung des Verbots auf alle tierischen Fette werde geprüft, sagte Künast. Das EU-weit auf zunächst sechs Monate begrenzte Tiermehlverbot für Schweine und Geflügel soll vor Juni neu bewertet werden. In Deutschland gilt seit Dezember bereits ein unbefristetes Verbot der Verfütterung von Tiermehl. Die Bundesregierung will, dass diese Regelung EU-weit übernommen wird, wird dabei bislang aber nur von Österreich unterstützt.
Zur Kenntnis nahmen die Minister die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, angesichts der dramatischen Lage auf dem Rindfleischmarkt das Vernichtungsprogramm anzuwenden. Ein Passus, wonach ebenfalls zur Kenntnis genommen werden sollte, dass die EU-Kommission eine Ausdehnung des Programms erwägt, scheiterte unter anderem an Deutschland.
Massenschlachtung: Entscheidung noch in dieser Woche
Nach dem bisher vorliegenden Plan wären in Deutschland 400.000 Rinder betroffen. Künast bekräftigte, bei der Aktion ethische Bedenken zu haben. Es fehle derzeit aber an Alternativen, die Marktsituation sei extrem. Bereits bei einem günstigen Verlauf des Absatzes müsse zur Bewältigung der BSE-Krise mit Kosten von 3,4 Milliarden Euro gerechnet werden. Eine Entscheidung, ob sich Deutschland an dem Vernichtungsprogramm beteiligt, will die Ministerin noch in dieser Woche treffen, möglicherweise auf der nächsten Kabinettssitzung.
Dabei verwies Künast auf die Möglichkeit eines Austauschs
zwischen bereits eingelagertem Fleisch und dem von neu
geschlachteten Rindern. Das gelagerte Fleisch könne vernichtet
werden und mit dem neuen ausgetauscht werden. Dadurch könnten nach
Angaben der Ministerin von den 400.000 Tieren rund 70.000 Rinder von
dem Vernichtungsprogramm in die klassische Intervention umgelagert
werden.