Mauerprozess: "Äußerstenfalls töten" - DER SPIEGEL
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Mauerprozess "Äußerstenfalls töten"

Der 20-jährige Chris Gueffroy hatte die Flucht in den Westen fast geschafft, als ihn die tödlichen Schüsse ereilten. Jetzt ist der Fall erneut vor Gericht. Angeklagt ist ein früherer DDR-Grenzkommandant. Er verweigert jegliche Aussage.
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Berlin - "Ich werde nichts sagen", erklärte der Kraftfahrer am Freitag vor dem Berliner Landgericht. Der damalige Kompaniechef soll seinen Grenzposten vor Dienstantritt befohlen haben, "Fluchten unbedingt zu verhindern und Fluchtwillige äußerstenfalls zu töten", heißt es in der Anklage auf Anstiftung zum Totschlag.

Gueffroy war am 5. Februar 1989 kurz vor Mitternacht durch einen Schuss ins Herz getötet worden. Der Kellner und sein gleichaltriger Freund hatten es fast geschafft, die Mauer mit einer so genannten Räuberleiter zu überwinden, als mehrere Kugeln in ihre Richtung abgefeuert wurden. Gueffroys Freund wurde am Fuß verletzt und in der DDR wegen Republikflucht zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Todesschütze wurde 1994 vom Berliner Landgericht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft mit Bewährung wegen Totschlags verurteilt.

Einer von drei freigesprochenen Grenzposten sagte als erster Zeuge, "die Vergatterung war für mich Gesetz, es war unser Auftrag, keine Fluchten zuzulassen". Ob der Angeklagte ihn an jenem Tag einen Befehl gegeben habe, wisse er nicht mehr, erklärte der 36-jährige Erfurter. Allgemein hätten die Offiziere befohlen, notfalls zu schießen, aber nur auf die Beine. Der Angeklagte "sei als Vorgesetzter menschlich total in Ordnung gewesen". Der damalige Major sei kein Scharfmacher gewesen.