Max-Strauß-Prozess Staatsanwälte verteidigen sich im Plädoyer selbst
Augsburg - Zum Auftakt des Schlussplädoyers versicherte Staatsanwalt Christoph Wiesner heute vor dem Augsburger Landgericht, den Strafverfolgern sei es um Steuerdelikte gegangen. "Hätte der Angeklagte die Provisionen versteuert, säße er nicht hier."
Strauß, Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, wird vorgeworfen, rund 5,2 Millionen Mark (gut 2,6 Millionen Euro) an Provisionen von dem nach Kanada geflohenen Waffenhändler Karlheinz Schreiber erhalten und nicht versteuert zu haben. Max Strauß habe sich mit seinen Kontakten als "Türöffner" für Schreibers Geschäfte betätigt, sagte Wiesner.
Zugleich versicherte er, der Politikersohn dürfe wegen seines berühmten Namens nicht schlechter behandelt werden als jeder andere Angeklagte auch. "Er darf aber wegen des berühmt-berüchtigten Vitamins B auch nicht besser behandelt werden als der kleine Mann." Prozessbeobachter erwarten, dass die Staatsanwälte eine Haftstrafe ohne Bewährung fordern werden.
Im Anschluss an die Staatsanwaltschaft werden die Verteidiger am Nachmittag ihr Plädoyer halten. Sie haben erkennen lassen, dass für sie nichts anderes als ein Freispruch in Frage kommt. Voraussichtlich in einer Woche fällt dann das Urteil gegen den wegen Steuerhinterziehung angeklagten 45-jährigen Max Strauß.