Menschenrechte: Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Russland scharf - DER SPIEGEL
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Menschenrechte Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Russland scharf

Deutschlands Menschenrechtsbeauftragter, Gerd Poppe, hat am Tag der Menschenrechte ungewöhnlich deutliche Kritik an Russland geübt. Aber auch in anderen Ländern beklagt er "erhebliche Defizite bei der innerstaatlichen Umsetzung" der Bürgerrechte.
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Berlin - Er gilt als unscheinbar und zurückhaltend, weil wenig von seiner Politik nach Außen dringt. Gerd Poppe arbeitet allerdings auch vornehmlich im Stillen und hat überdies gegenüber einem starken Außenminister einen schweren Stand. Der ehemalige DDR-Bürgerrechtler ist seit 1998 "Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt", so der offizielle Titel seines Postens, in dem einige Auguren bereits die bisherige Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sehen.

Am Tag der Menschenrechte ist Poppe mit einer Erklärung in die Offensive gegangen, die an Deutlichkeit zumindest gegenüber Russland über viele Statements aus dem Auswärtigen Amt hinaus geht. Darin heißt es unter Berufung auf eine Erklärung des zuständigen Uno-Ausschusses für Menschenrechte:

"Staaten wie China und Russland haben das Recht, terroristische Gruppen zu bekämpfen. Aber sie erweisen den Menschenrechten einen schlechten Dienst, wenn sie schwere Menschenrechtsverletzungen zu Antiterroraktionen verfälschen. Die Unterdrückung ganzer Völker - Uiguren, Tibeter, Tschetschenen - ist kein Beitrag zum Antiterrorkampf. Ganz im Gegenteil: Sie schafft erst den Nährboden für die Zunahme extremistischer Gewalt."

2000 Verschwundene in Tschetschenien

Poppe beruft sich in seinem Statement auch auf die Berichte russischer Menschenrechtsorganisationen, die "von etwa 2000 Verschwundenen nach den so genannten Säuberungen durch russische Militärs in Tschetschenien" sprechen. Außerdem gebe es "willkürlichen Hinrichtungen und Vergewaltigungen". Die Medienberichterstattung über solche Vorgänge sei per Gesetz eingeschränkt. Menschen kaukasischer Herkunft würden in Russland zunehmend diskriminiert, und tschetschenischen Flüchtlingen drohe gegenwärtig die gewaltsame Rückführung aus den Lagern in Inguschetien in ihre zerstörte Heimat.

"Dies alles ist kein Beitrag zum Antiterrorkampf", resümiert Poppe und fordert die russische Regierung dazu auf, "Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden, die Täter zu bestrafen und die Opfer zu schützen sowie endlich eine politische Lösung des Tschetschenienkonflikts voranzutreiben".

Widersprüchliche Menschenrechtsbilanz

Darüber hinaus beschreibt Poppe 54 Jahre nach der Verkündung der allgemeinen Menschenrechte deren Situation als "äußerst widersprüchlich". Einer erfreulichen Erweiterung der weltweit gesetzten Normen stehe deren mangelhafte Umsetzung in einigen Staaten gegenüber.

Als größten Fortschritt beschreibt Poppe das Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs am 1. Juli dieses Jahres. Dies sei "ein Meilenstein" bei der Bekämpfung der Straflosigkeit und der Durchsetzung der Herrschaft des Rechts. Inzwischen hätten 85 Staaten das Statut ratifiziert. Kritik an den USA, die das Vertragswerk lange Zeit blockierten, übt Poppe aber nicht.

Auch im Kampf gegen die Folter sei eine wichtige Entscheidung getroffen worden. Die kürzlich erweiterte Antifolterkonvention des zuständigen Uno-Ausschusses für Menschenrechte erleichtere es, "Folterfälle schneller und effektiver als bisher festzustellen beziehungsweise zu überprüfen". Damit sei die Staatengemeinschaft "dem Ziel der Ächtung und weltweiten Beseitigung dieser besonders verabscheuungswürdigen Menschenrechtsverletzungen einen Schritt näher gekommen". Wie viele Schritte aber noch ausstehen, lässt der deutsche Menschenrechtsbeauftragte offen.

Holger Kulick