Möllemann-Affäre Parteifreunde drohen mit Putsch
Düsseldorf - Wenn der Landesvorstand am Montagabend in Düsseldorf zu einer Sondersitzung zusammentreten wird, könnte das politische Ende von Jürgen Möllemann eingeläutet werden. Wie die Vize-Chefin der NRW-FDP, Ulrike Flach, bestätigte, erwägen Mitglieder des Landesvorstandes, auf am kommenden Montag zurückzutreten, um Möllemann dadurch zu entmachten.
In der Sitzung, bei der auch der Bundesvorsitzende Guido Westerwelle voraussichtlich dabei sein wird, soll der Vorwurf geklärt werden, Möllemann habe bei der Finanzierung seines umstrittenen Faltblattes gegen das Parteiengesetz verstoßen. Er soll 840.000 Euro an teilweise anonymisierten Wahlkampfspenden gegen die gesetzlichen Bestimmungen auf einem Sonderkonto gebunkert haben.
Wenn mindestens die Hälfte der 31 stimmberechtigten Vorstandsmitglieder am Montagabend zurückträte, müssten nach Angaben der Landespartei Neuwahlen auf einem Sonderparteitag herbeigeführt werden.
Möllemann kennt das Spiel. Er war bereits 1994 nach Problemen mit dem damaligen FDP-Bundeschef Klaus Kinkel in einer nächtlichen Vorstandssitzung überraschend gestürzt worden.
"Das Modell von 1994 ist in den Köpfen einiger Kollegen", bestätigte die Flach, die die Möglichkeit eines Sturzes nicht von sich weisen wollte. "Wenn er bewusst verzögert, uns handlungsunfähig macht und wir immer tiefer in die Affäre hineinschlittern, dann ist das die einzige Möglichkeit", so die Bundestagsabgeordnete. "Man muss dieses Mittel mit einbeziehen, wenn man sich Möllemann nicht total ausliefern will." Flach forderte Möllemann auf, sich noch im Laufe dieses Wochenendes der Partei gegenüber zu äußern..
Unterdessen droht Möllemann in der Finanzaffäre zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Wie Staatsanwalt Johannes Mocken mitteilte, sei nach dem bisherigen Kenntnisstand ein Ermittlungsverfahren gegen Möllemann nicht auszuschließen. Anlass seien Verlautbarungen der FDP in den Medien.
Bei einem Verstoß gegen das Parteiengesetz könnte Möllemann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erwarten. Die Dauer der Prüfung sei wegen des komplexen Sachverhalts offen. Sollte sich ein Anfangsverdacht ergeben, muss die Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten und Fraktionschefs Möllemann beantragt werden, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann.