Mzoudi-Freispruch: Generalbundesanwalt legt Berufung ein - DER SPIEGEL
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Mzoudi-Freispruch Generalbundesanwalt legt Berufung ein

Die Bundesanwaltschaft hat wie erwartet Revision gegen den Freispruch für dem Marokkaner Abdelghani Mzoudi eingelegt. Generalbundesanwalt Kay Nehm wies Vorwürfe zurück, in dem Terrorprozess habe seine Behörde entlastendes Beweismaterial zurück gehalten.
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Karlsruhe - "Der Vorwurf des Hamburger Senatsvorsitzenden entbehrt jeder Grundlage. Die Bundesanwaltschaft verwahrt sich gegen derartige ehrenrührige Äußerungen", sagte Nehm zu den Vorwürfen. Der Vorsitzende Richter des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG), Klaus Rühle, hatte kritisiert, dass die Karlsruher Ermittlungsbehörde ein Fernseh-Interview mit dem mutmaßlichen Planer der Anschläge, Ramzi Binalshibh, aus den Ermittlungsakten entfernt habe.

Nehm erklärte dazu, es sei nicht Aufgabe der Ankläger, Medienberichte und andere Unterlagen aus öffentlichen Quellen dem Gericht zuzuleiten. Außerdem habe das OLG die angeblich fehlenden Dokumente selbst nicht für beweiserheblich gehalten, sagte Nehm.

Mzoudi, 31, war am Donnerstag aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf freigesprochen worden, als Logistiker der Hamburger Gruppe um den mutmaßlichen Flugzeugentführer Mohammed Atta die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA mit vorbereitet zu haben.

Die Bundesanwaltschaft legte nach Angaben ihrer Sprecherin am Freitag beim Hamburger OLG Revision gegen das Urteil ein. Das Gericht leitet den Antrag an den Bundesgerichtshof weiter. Nehm hatte angekündigt, dort werde das Urteil keinen Bestand haben.