Wegen Einzugs ins EU-Parlament Ermittlungen gegen AfD-Politiker Bystron müssen pausieren
AfD-Politiker Petr Bystron bei einem Auftritt im vergangenen Sommer
Foto:Ronny Hartmann / AFP
Die Generalstaatsanwaltschaft München muss die Korruptionsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron nach Informationen von SPIEGEL und ZDF demnächst unterbrechen. Bisher war er Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis München-Nord. Am Wochenende wurde Bystron ins Europäische Parlament in Brüssel und Straßburg gewählt. Mit Antritt seines Mandats genießt er wieder Immunität. Die Ermittler können das Verfahren gegen ihn erst fortsetzen, wenn diese erneut aufgehoben wird.
Die bayerischen Fahnder verdächtigen Bystron der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und der Geldwäsche. Sie vermuten, dass er von Hinterleuten des prorussischen Portals »Voice of Europe« Zehntausende Euro erhielt und im Gegenzug im Bundestag im Sinne Moskaus handelte. Hinter »Voice of Europe« soll der Putin-Vertraute Wiktor Medwedtschuk stehen.
In einer groß angelegten Razzia durchsuchten Polizisten Mitte Mai mehrere Büros und Wohnungen in Bayern, Spanien und Berlin, darunter Bystrons Abgeordnetenbüro. Zuvor hatte der Bundestag seine Immunität aufgehoben.
Seltsame Transaktionen
Verdächtig erscheinen der Generalstaatsanwaltschaft diverse Geldtransaktionen: So zahlte Bystron etwa am 20. März 2023 den Betrag von 30.000 Euro Bargeld auf ein Konto seiner weitgehend inaktiven Schuhfirma bei der Targobank ein – und hob die gesamte Summe am selben Tag wieder ab, in 200-Euro-Scheinen. Wollte er damit die Herkunft des Geldes verschleiern? Der AfD-Politiker bestreitet das sowie sämtliche Vorwürfe gegen ihn.
Auch bei der bayerischen AfD-Fraktionschefin sowie einer Mitarbeiterin eines anderen AfD-Bundestagsabgeordneten beschlagnahmten die Fahnder im Mai Unterlagen, die Bystron gehören sollen. Seither werden umfangreiche Dokumente, Datenträger und Kontenbewegungen ausgewertet.
Mit Bystrons Wechsel nach Europa müssen die bayerischen Ermittler jedoch bald eine Zwangspause einlegen. Das Europäische Parlament teilte mit, dass das Mandat der neu gewählten Abgeordneten mit der konstituierenden Sitzung am 16. Juli in Straßburg beginne. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wäre Bystron wieder immun und somit vor Strafverfolgung geschützt. Laut Bundeswahlleiterin könnte die Immunität auch schon vorher wirken, mit Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses am 3. Juli. Bis sie wieder aufgehoben ist, müssen die Ermittlungen ruhen.
Kompliziertes Prozedere
Die Aufhebung der Immunität kann sich im Europäischen Parlament über Wochen hinziehen, manchmal dauert sie sogar Monate. Im Fall zweier Abgeordneter, gegen die in Verbindung mit der sogenannten Katar-Gate-Korruptionsaffäre ermittelt wird, brauchte es Anfang 2023 rund vier Wochen.
Im Fall des früheren AfD-Chefs Jörg Meuthen zog es sich hingegen mehr als ein halbes Jahr hin. Wegen einer Parteispendenaffäre hatte die Berliner Staatsanwaltschaft im Juni 2021 die Aufhebung von Meuthens Immunität beim damaligen EU-Parlamentspräsidenten beantragt. Vollzogen wurde der Schritt erst im Februar 2022.
Das Prozedere ist komplizierter als im Bundestag. Das Ersuchen der Ermittler geht zunächst vom Parlamentspräsidenten oder der Parlamentspräsidentin an den Rechtsausschuss, der weitere Informationen einholen kann und die Betroffenen in aller Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit anhört. Am Ende stimmt das Plenum über die Aufhebung der Immunität ab.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wollte sich zu möglichen Folgen für die Ermittlungen gegen Bystron nicht äußern. Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle sagte SPIEGEL und ZDF, die Behörde werde »unter Beachtung der Immunität jeglichem Anfangsverdacht einer Abgeordnetenbestechung konsequent nachgehen«. Röttle weiter: »In Bayern ist kein Platz für politische Korruption.«
Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde nach Erscheinen um eine Einschätzung der Bundeswahlleiterin zum Beginn der Immunität ergänzt.